Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Vlt kann mir die ein oder andere dabei weiterhelfen.
Der mutmaßliche ET ist bei uns der 18.3.21. Beginn der Schutzfrist wäre somit der 4.2.21. Ich habe jetzt gelesen, dass man trotzdem den vollen Urlaubsanspruch hat für das Jahr. Vorher kann ich ihn aber ja nicht vollständig aufbrauchen. Kann man den Urlaub an die Elternzeit dran hängen auch wenn man zwei Jahre zu Hause bleibt?
Lg Tink
Mutterschutz und Resturlaub
Huhu,
du hast nur Anspruch auf den vollen Urlaub, wenn dein Arbeitgeber dir nicht explezit etwas anderes mitteilt. Ansonsten gilt der Urlaubsanspruch nur bis einschließlich Ende des Mutterschutzes. Ob du ein oder zwei Jahre in Elternzeit gehst, dürfte egal sein, ob du den Urlaub dann aber direkt im Anschluss daran nehmen kannst, müsstest du mit deinem Arbeitgeber besprechen. In der Regel ist dies aber meist kein Problem.
Liebe Grüße
Du hast nur anteilig Urlaubsanspruch für 2021. So lange wie die schutzfristen gelten.
Aber er verfällt nicht.
Huhu,
du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes. Also ET plus 8 Wochen gleich ca. Mitte Mai. Das macht Urlaub für 4,5 Monate. Das kannst du ganz einfach berechnen indem du deinen regulären Urlaubsanspruch durch 12 teilst und dann mal 4,5 rechnest.
Mich hat mein Arbeitgeber gebeten den Urlaub VOR Beginn des Mutterschutzes zu nehmen, da ich keinesfalls im selben Jahr aus der Elternzeit zurückkehren wollte. So muss die Firma keine Rückstellungen bilden. Mir persönlich hat das tatsächlich auch gut getan. So hatte ich noch ein paar freie Tage und war noch nicht komplett unbeweglich.
Stimmt nicht ganz, der Mai zählt komplett, der Urlaubsanspruch ist also durch 12 mal 5.
Ah danke. Bei mir würde auf den Tag genau gerechnet 😳
Ich bin auch der Meinung,dass dir nur für die Zeit vor und 8 Wochen nach Geburt dein Jahresurlaub zusteht. In der Elternzeit steht dir von deinem Arbeitgeber kein Urlaub zu.
Ok, dann war das was ich da im Internet gelesen habe scheinbar falsch. Hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert 😂
Für alle, die meinen, dass während der Elternzeit kein Urlaubsanspruch besteht:
Werft bitte mal einen Blick ins entsprechende Gesetz!!
Dir steht auch während der Elternzeit Urlaub zu, den kann der AG jedoch kürzen um 1/12 pro Monat, in dem du dich komplett in Elternzeit befindest. Fürs Kürzen gibt es keine direkte Frist, das kann er auch noch bei Beantragung.
Der Resturlaub bleibt mindestens 12 Monate nach Ende deiner Elternzeit bestehen!
Noch wichtig zur Ergänzung: für VOLLE Monate in Elternzeit. Wenn der Mutterschutz z.b. Mitte Mai endet und man nur den halben Mai im Elternzeit ist, hat man für den ganzen Mai noch Urlaubsanspruch.
Das meintest du glaub mit „komplett in Elternzeit“, ich hab’s nur noch mal anders formuliert 😊
Ja, genau. Das meinte ich, aber deine Formulierung ist weniger missverständlich 😊