Wann die Elternzeit mit Arbeitgeber besprechen?

Hallo meine Lieben,
wann ist der richtige Zeitpunkt die geplante Elternzeit mit seinem Arbeitgeber zu besprechen ?

Liebe Grüße
Anna mit Krümel 20ssw

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Ich würde das Thema so früh wie möglich ansprechen dann kann sich dein Arbeitgeber darauf vorbereiten und du hast deine Ruhe mit dem
Thema 😊

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Ich hab schon kurz nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft meinem direkten Vorgesetzten gegenüber ganz grob gesagt, wie ich es mir vorstellen würde. Muss so in der 16. Woche gewesen sein. Detailliertere Angaben hab ich ihm dann in der 24. Woche gemacht. Bin jetzt in der 26. Woche und will möglichst bald den offiziellen Antrag bei unserer Personalabteilung abgeben. Man hat dafür aber Zeit bis sieben Wochen vor Beginn der EZ.

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Dazu muss ich ergänzen, dass die Elternzeit in der Regel im Anschluss an den Mutterschutz beginnt. Der dauert nach der Geburt 8 Wochen, d.h. mit dem Bescheid sagen über EZ kann man sich bis 1 Woche nach Geburz Zeit lassen.

Wenn der Vater EZ nehmen will, hat er natürlich keinen Mutterschutz, also der muss früher Bescheid geben. Der Kündigungsschutz beginnt aber m.E.n. erst 8 Wochen vor Beginn der EZ, er hat also theoretisch nur 1 Woche Zeit (zw. 8 und 7 Wochen vorher), um eine Elternzeit vor einer Kündigung geschützt anzumelden. (Während der EZ besteht eh Kündigungsschutz, man darf i.d.R. erst am 1. Tag nach Ende der EZ gekündigt werden)

Weiterhin:
Den ersten Block Elternzeit gibt man nur an und braucht sie sich nicht genehmigen lassen!!!
Eine schriftliche Bestätigung ist trotzdem sehr von Vorteil.

(Bei einem zweiten Zeitraum EZ sieht es mit Zustimmung vom AG anders aus, das hängt von verschiedenen Faktoren ab)

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Richtig😊

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Mich hat die Personalabteilung sehr sehr früh gefragt( vor der 12. Woche). Da habe ich ganz klar geantwortet,dass ich das jetzt noch nicht entscheide! Sie wollten es auch nur für die Planung wissen, ganz freundlich.
Eine grobe Tendenz hab ich dann nach der 12. Woche abgegeben und genaueres besprechen wir in zwei Wochen,da bin ich dann in der 30./31. Woche. Ich meine spätestens 7 Wochen vor Geburt musste du es deinem Arbeitgeber bekannt geben,lese es aber nochmal nach,dann kann ich dir genaueres sagen.

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Darf ich dich korrigieren?
Man muss die elternzeit sieben Wochen vor Beginn der elternzeit anmelden. Wenn man also direkt nach dem mutterschutz mit der elternzeit starten will hat man eine Woche nach der geburt Zeit das anzumelden.
Vor der Geburt macht ja nicht so viel Sinn. Man weiß ja gar nicht wann das Baby kommt. Kann ja auch 2 Wochen früher oder zwei Wochen später kommen als errechnet.

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Ganz genau meinte ich😅

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Wenn es für dich klar ist wie du es machen möchtest, gibt es kein "zu früh". Für deinen Arbeitgeber ist es natürlich super, so schnell wie möglich zu wissen wie lange du ausfällst. Ich habe z.B. meiner Chefin schon bei der Verkündung (das war bereits in der 9. SSW) gesagt, dass ich anderthalb Jahre machen möchte, es aber noch nicht in Stein meißeln möchte. Offiziell gemacht habe ich das dann etwa in der 24. SSW. Hätte sich an der Planung was geändert, hätte ich aber meine Chefin vorab nochmal informiert.

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Also ich werde die Dauer meiner Elternzeit in der Woche nach der Geburt einreichen, da ich keinen geplanten KS habe und natürlich nicht weiß, wann genau das Kind auf die Welt kommt.
Dann muss ich nicht 2x was einreichen. :)

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Was meinst du denn mit einreichen ?
Muss man das schriftlich machen ?
Gibt es Anträge dafür ?
Oder macht man das mündlich ?

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größere firmen haben meist vorgefertigte formulare, die man nur noch ausfüllen muss. bei kleineren firmen ohne solch ein formular musdt du selbst ein kurzes schreiben verfassen, mit dem du die ez einreichst.

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Eigentlich heißt es 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit als geplanter ET muss man dem AG Bescheid geben wie lange man Elternzeit beantragt.

Lg Sunny

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7 Wochen vor ET muss man die einreichen. Das stimmt.
Wenn du mehr zu den ganzen Formalitäten wissen möchtest, dann ist das Buch "Babypedia" zu empfehlen. Da steht alles von A bis Z drin. Auf dem Cover ist eine gelbe Ende.

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Achso. Vor Antritt der EZ. Ich behandelt das irgendwie immer als ET weil ich das da von der Backe haben möchte und die EZ ja direkt an den Mutterschutz anschließe.

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Ja, ich würde jetzt auch nicht auf die Woche nach der Geburt warten, da hat man wohl besseres zu tun, nachher vergisst man es einzureichen und dann wird's richtig unangenehm.

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Ich habs nach der Geburt bekannt gegebenen, da dir keiner Sagen kann wie die Geburt verläuft und ob alles Komplikationslis läuft. Daher schriftlich alles zurecht legen und dann Geburtstermin so wie die.Monate angeben die man daheim bleiben mag.

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Das ist auch einer meiner Gründe, weshalb ich die Geburt abwarten möchte. Auch wenn wir uns Richtung Zielgerade befinden, kann es leider immer noch zu Komplikationen kommen (ich klopfe 3x auf Holz das es nicht passiert)

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Ja es kann ja auch sein das man bemerkt das diese 8 Monate zb sich viel zu wenig anfühlen wenn das Kind da ist usw. Es muss ja erst 7 Wochen nach dem ET beim AG sein.

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