Denkfehler oder mache ich bei Mehrarbeit wirklich Minus??

Guten Tag zusammen,

bin gerade total frustriert! Ich bin Kinderkrankenschwester in Elternzeit, in meiner Klinik könnte ich mit 33% wieder anfangen ... schaffe ich mit 2 Kindergartenkindern mit Halbtagsplätzen zur Zeit leider nicht! Für Ganztagsplätze stehen wir auf der Warteliste, geschätzt in einem 3/4 Jahr könnten wir an der Reihe sein #augen

Heute war ich zum Vorstellungsgespräch bei einem ambulanten Pflegedienst, könnte dort auf 450€ mit 14€ (!!!!!!!) #schock#schock#schock Stundenlohn anfangen! Ich kann meine Kinder von 7-12:30Uhr in die Kita bringen und müsste 5-7x/Monat von 7:30-12Uhr arbeiten.

Mein Mann übernimmt gerade eine Firma, ein mittelständischer Handwerksbetrieb wo ich gerne irgendwann im Büro arbeiten würde. Dafür strebe ich gerade eine Ausbildung zur Buchhalterin/Büromanagerin über die ILS an.

Jetzt zu meinen Fragen:
-Stimmt es, dass wenn ich mehr als 450€ arbeite wir am Ende des Jahres einen dicken Batzen nachzahlen müssen, da mein Mann zu viel verdient? ich bin Steuerklasse 5
- Sieht noch irgendwer eine Möglichkeit mehr zu arbeiten ohne dabei Minus zu machen??

Es kann doch nicht sein, dass ich mehr arbeiten könnte und auch möchte aber es einfach eine finanzielle Minusrechnung wäre #schmoll da muss es doch noch irgendwas geben???

lg Bluemchen #blume

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Ich verstehe nicht ganz , von welchem Minus du sprichst?!

Die Steuerlast ist immer gleich und dein Mann zahlt eh viel weniger Steuern, da du die schlechtere Steuerklasse hast.

Warum siehst du euch da einzeln? Er hat nur durch dich einen Vorteil, somit muss du euch schon als Familie sehen.

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Genau, eine Steuernachzahlung ist kein "Minusgeschäft", man hat dann einfach nur die Steuerklassen "falsch" gewählt.
Wem eine Erstattung lieber ist, der muss halt in 4/4 bleiben.
Kann man alles vorher ausrechnen.
Netto wird es kein Minus sein, das ist 100% sicher.

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Ja, bei Steuerklasse 3 beim Hauptverdiener ist es sehr wahrscheinlich eine höhere Nachzahlung zu haben. Allerdings weiß ich auch nicht was ihr ggf absetzen könnt.

Wenn du mehr arbeiten würdest würde es dir bezüglich mehr bringen

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Danke für deine Antwort... Ist doch ätzend 🙄

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Was ist daran ätzend? Das ist halt das Los, wenn man 1. monatlich mehr netto haben möchte und 2. man die Vorteile haben möchte bei einem 450€ Job keine Abgaben zu zahlen. Nur die Rosinen picken geht leider nicht. Tut mir leid, wenn ich das so klar sagen muss.

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Hallo,

wird denn der 450€ Job(Minijob) pauschal über die 2% Regel vom Arbeitgeber versteuert?
Das solltest du vorher mit deinem zukünftigen AG klären.
Dann ist deine Steuerklasse nämlich unwichtig, die Einnahmen werden dann auch nicht bei der Jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben.

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oh sorry, deine Frage falsch verstanden.

ob ihr nachzahlen müsst, hängt davon ab was ihr im Jahr an Steuern vorrauszahlt und wie am Ende des Jahres die letzendliche Steuerlast aussieht.
Das müsstest du einfach mal fiktiv bei Elsther eingeben und schauen was raus kommt.

Wenn du auf 450€ Basis arbeitest, zahlst du eben auch keine Sozial abgaben.
Allerdings baust du auch keine Rentenpunkte auf und zahlst nicht in die Pflegeversicherung ein.

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Mit deinem Mann hat es nichts zutun.
Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Du darfst 5400€ im Jahr verdienen. 12x450€ Mehr nicht.
Bist du drüber (auch wenn es nur ein Cent ist), wird der gesamte Verdienst sozialversicherungspflichtig. Und mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet

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Ja, ist so. Wenn du 3 und dein Mann 5 hat, zahlt er ganz wenig Steuern, du vom geringen Gehalt ganz viel. Am Jahresende wird zusammen gerechnet und meist kommt eine Nachzahlung raus.
Ob du noch was absetzen kannst wissen wir nicht, aber wir mussten damals flockig 1500 € nachzahlen. Und ab dem folgenden Jahr 4x jährlich 350 € Vorsteuer.
Unschön, deswegen bleibe ich in meinem 450 € Job, bis ich wieder auf Minimum 50 bis 60 % arbeiten kann.
Dann haben wir beide wieder lsk 4 und das passt dann wieder.
Als Ausgleich hab ich privat zwei Altersvorsorgen, sonst fehlt mir zuviel an der Rente..

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Andersrum. Derjenige mit 3 zahlt verhältnismäßig wenig, der mit 5 verhältnismäßig viel.

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>>-Stimmt es, dass wenn ich mehr als 450€ arbeite wir am Ende des Jahres einen dicken Batzen nachzahlen müssen, da mein Mann zu viel verdient?<<
Ja, die Möglichkeit einer Steuernachzahlung besteht. Wenn Du aber im Veranlagungsjahr kein Elterngeld oder sonstiger Lohnersatzleistungen bezogen hast, bezweifele ich, dass es ein dicker Batzen wird.
>>- Sieht noch irgendwer eine Möglichkeit mehr zu arbeiten ohne dabei Minus zu machen??<<
Minus bedeutet für Dich mehr Steuern zu zahlen, als Geld zu verdienen? Das ist faktisch unmöglich.

Dein Mann ist also dabei sich selbstständig zu machen? Dann sollte da sowieso ein Steuerberater involviert sein. Lass' Euch einfach mal von dem beraten.

Grüsse
BiDi

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Was für ein Minus meinst Du denn?
Ihr werdet nicht mehr Steuern zahlen müssen als Ihr verdient.

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Hey, also
1. der Minijob muss nicht versteuert werden, du sammelst aber auch keine Rentenpunkte....und bist nicht arbeitlosenversichert, ist meiner Meinung nach also keine Dauerlösung
2. sozialversicherungspflichtiger Job - die Steuer am Ende des Jahres ergibt sich bei Zusammenveranlagung, in dem eure Einkommen Addiert werden Und darauf wird der entsprechende Steuersatz angewandt, Die Steuerklasse ist relevant für die Lohnsteuer und das ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Steuerlast ist unabhängig von den Steuerklassen!!!
Bei 3 zahlt man zu wenig Steuetn, bei 5 Zuviel. Momentan profitiert dein Mann von Dir. Am Schluss werdet ihr nie ein Minus machen, wenn du einen Eur mehr verdienst, werdet ihr nie mehr als 0,5 Eur steuert darauf zahlen. Safe... lg

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Hallo,

die Steuerklasse hat nichts mit der Steuer die ihr beide am Ende des Jahres zu zahlen habt.

Sie ist nur ein Vorabzug.

Wenn Du 5 mit hohen Abzüge hast und Dein Mann mit 3 niedrige würde sich nichts an der Jahressteuer ändern, wenn Du die 3 und er die fünf hätte.

Je nach den Vorabzügen muss man dann halt nachzahlen oder bekommt etwas zurück.

Die Steuerklasse dient nur dazu das man nicht viel zuviel vorauszahlt oder nachzahlen muss.

LG