Hallo,
Ich habe einen recht komplizierten Fall.
Ich war vom 15.01.19 - 31.07.20 bei einer Firma beschäftigt. Im Dezember letzten Jahres kam mein Sohn zur Welt. EZ ursprünglich bis Ende diesen Jahres.
Da ich in der ez wieder arbeiten wollte und mein AG es abgelehnt hat kam ein grosser Rechtsstreit.
Es wurde ein Aufhebungvertrag vereinbart.
Da ich ja eh noch EG beziehe war mir das recht.
Nun hab ich aber doch keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen und beziehe alg 1 + EG (eg nur noch mindessatz da der rest angerechnet wurde)
Nun bin ich erneut schwanger.
Wie sieht es mit der Berechnung des EG beim zweiten Kind aus?
Muschu und EG wird ja ausgeklammert, falls ich das richtig verstanden habe?
Jetzt bekomme ich ja aber alg +EG.
Alg fließt ja sonst mit 0 ein, aber EG soll ja ausgeklammert werden. Da ich nun beides bekomme bin ich etwas durcheinander.
Ich habe hierzu nichts gefunden.
Kann mir das jemand erklären wie dies dann berechnet wird?
LG
Elterngeld zweites Kind ALG1
Ich würde mir als erstes an deiner Stelle durchrechnen, ob dieser Bezug von ALG1 und Elterngeld jetzt wirklich sinnvoll ist. Wichtig ist ja, wie deine Pläne nach deinem 2. Kind aussehen. Willst wieder ziemlich gleich arbeiten? In dem Fall solltest du dir deine ALG1-Tage vielleicht besser aufheben...vollkommen unabhängig vom Elterngeld und dem, was der doppelte Bezug jetzt anrichtet.
Ich wusste garnicht, dass ich alg ruhen lassen kann.
Kann ich einfach darauf bestehen weiter eg zu bekommen und erst später ins alg zu fallen?
Natürlich kannst du das. Derzeit verbrennst du einfach nur deine wenigen ALG1-Tage. Das macht nur bei sehr wenigen Menschen überhaupt Sinn.
Spare dir lieber die Tage für nach dem 2. Kind. Es ist deutlich schwerer mit Kleinkindern einen Job zu finden.