Wer hat Recht?

Ihr Lieben,

meine Freundin erzählte mir folgenden Sachverhalt und es lässt mir gar keine Ruhe:

Ihr Sohn (19) möchte studieren. Meine Freundin hat die ganzen 19 Jahre monatlich gespart und auch alle Geldgeschenke von den Omas und Verwandten dazu gelegt. Sie hat also alles für ihr Kind selbst bezahlt. Nun ist eine Summe zusammen und sie möchte es für sein Studium nutzen und ihm davon monatlich etwas überweisen. Die Hälfte will sie ihm sofort geben als Starthilfe (eventuell Auto). Nun ist er aber gar nicht einverstanden und meint, ihm stünde "sein" Geld sofort und komplett zu und sie müsse die monatlichen Zahlungen von ihrem Einkommen leisten. Stimmt das? Muss sie ihm alles sofort geben?

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Jetzt mal das rechtliche hin oder her - wenn man Sohn so drauf wäre, würde ich ihn fragen ob er noch alle Latten am Zaun hat. Wir sparen aktuell auch für unseren Sohn das komplette Kindergeld und die Geldgeschenke, u.a. die, die explizit für uns drei sind, gehen komplett auf sein Konto, um halt später Führerschein, ggf Auto, vielleicht auch Auslandsunterhalt und Studium zu bezahle. Aber da überlegt man sich dann schon, ob die Art und Weise so sinnvoll ist, wenn am Ende sowas bei rum kommt.

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Ja, ich bin sehr traurig. Sie ist so enttäuscht. Sie hat immer alles für ihn weggelegt, auch in Monaten, wo es schwerer war. Er soll doch alles bekommen, sie möchte es ja gar nicht wegnehmen.

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Ich bezweifle stark, dass du einen 19-jährigen das fragen würdest. Warte mal ab, bis dein Baby in die Pubertät kommt. Dann spricht man etwas vorsichtiger mit den Kindern. Ganz besonders, wenn sie einen Kopf größer sind als man selbst und bei jeder Kleinigkeit explodieren.

Kindergeld wird bei mir so genutzt, wie es vorgesehen ist: Als vorgezogene Steuerrückerstattung und damit zum Kauf von Lebensmitteln & Co., Geldgeschenke werden dann gespart, wenn es vom Schenkenden oder vom Kind so gewünscht wird. Zuviel Geld sollte ein Kind nie haben. Ein Kind darf ruhig lernen, sein Geld zu verdienen.

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Hallo.

"Die Hälfte will sie ihm sofort geben als Starthilfe (eventuell Auto). Nun ist er aber gar nicht einverstanden und meint, ihm stünde "sein" Geld sofort und komplett zu und sie müsse die monatlichen Zahlungen von ihrem Einkommen leisten."

Heißt das, dass sie den monatlichen Unterhalt, zu dem sie verpflichtet ist, von der anderen Hälfte der Geldgeschenke bezahlen möchte?
Das geht natürlich nicht!

Gruß
sisein

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Die Summe besteht ja aus Geldgeschenken UND dem was sie gespart hat. Die Geldgeschenke würde ich auch nicht einrechnen um davon den Unterhalt für ihn zu kürzen, aber das was sie gespart hat, war ja z.B. für die Ausbildungszeit mal gedacht.

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Stimmt ... das hatte ich überlesen, dass auch Ersparnisse von ihr dabei sind.
Das müsste man natürlich rausrechnen ...
... es sei denn, das Sparkonto (falls es eines gibt und das Geld nicht unter der Matratze liegt), läuft auf seinen Namen ... dann ist alles seins.

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Bei Geld hört es leider oft auch in der Familie auf. Schon schade...Tut mir sehr leid für deine Freundin.

Läßt sich ermitteln, was sie gespart hat und was Geschenke waren? Auf welchem Namen läuft das Konto?

Mein normales Verständnis wäre wie folgt:

Er hat Anspruch auf seine Geldgeschenke. Das was die Mutter gespart hat, kann sie geben wie es ihr zusagt.

Wenn das Konto auf seinen Namen läuft sieht es rechtlich wahrscheinlich für die Mutter schlecht aus. Moralisch ist das dann ne andere Kiste. Und ich würde dem Jungchen deutlich machen was ich davon halt und welche Auswirkung das auf unsere weitere Beziehung als Familie hätte.

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Versteht mich nicht falsch, sie möchte ihm gar nichts wegnehmen oder vorenthalten oder für sich ausgeben. Es ist sein Geld. Sie hatte sich aber 19 Jahre lang gedacht, dass sie spart, um ihm Ausbildung, Wohnung, Studium...zu ermöglichen. Dafür wars gedacht. Sie wollte eben die Hälfte (was eben UNGEFÄHR die Geldgeschenke der Verwandten ausmacht) sofort geben. Und die andere Hälfte (was sie erspart hat) für das monatliche Studium zur Unterstützung nehmen (monatlich 800 Euro: 300 sie und 500 vom Ersparten). Das sieht er eben nicht ein. Ich finde das eigentlich fair.

Das Konto läuft auf ihren Namen. Sie hat sich wirklich bemüht.

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Wenn es auf Ihren Namen läuft, dann kann sie ihm ja erstmal das Geld von den Geschenken geben.

Wieviel wäre sie zu Unterhalt verpflichtet im Studium? Diese 300 oder diese 800€ insgesamt? Wird er weiter bei ihr wohnen? Wofür möchte er es verwenden?

Es ist halt jetzt die Frage, ob sie es weiter für ihn verwaltet. Und wie geplant nur monatlich auszahlt.

Oder ob sie sagt er ist volljährig und bekommt es eben jetzt. Sie zahlt das was sie zahlen muß. Und wenn er es sich eben nicht einteilt und es verpraßt, dann muß er eben zusehen wie er dann im Studium klar kommt und sich eben einen Job suchen. Er ist alt genug um dann die Konsequenzen tragen zu müssen. Weitere Unterstützung wird es dann halt nicht geben. Es liegt dann in seiner Verantwortung.

Wobei, wenn Sie nicht 300€ zahlen müßte, sondern er Anspruch auf 800€ hätte, dann würde ich mit ihm gar nicht diskutieren und das von ihr Ersparte nutzen um seinen Barunterhalt zu leisten.

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Geldgeschenke (auch eigene) an das Kind würde ich sofort auszahlen.
Ihr zusätzlich gespartes kann sie ihm geben, wann sie will.

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Muss sie. Ihr „Job“ als Vermögensverwalter ihres Kindes war bereits zur 18. Geburtstag zu Ende.
Es war schon immer sein Geld. Sie hat es nur verwaltet. Nun ist er volljährig und macht das selbst.

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Er hat aber keine Beweise, daß es sein Geld war/ist. Konto läuft auf sie.

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Er soll das Geld doch bekommen. Sie möchte ihm doch nix wegnehmen. Alles soll er bekommen. Die Hälfte hat er ja schon und vom Rest wollte sie 500 Euro pro Monat nehmen und 300 dazugeben.

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Erstmal ist deine Freundin und ihr Mann ab 18 barunterhaltspflichtigbis Ende Ausbildung oder Studium.
Der Sohn muss allerdings Bafög beantragen. Dieser Betrag, genauso wie sein Kindergeld werden komplett auf den Bedarf angerechnet, heisst, dementsprechend wird der Unterhalt der Eltern gekürzt.
Auf wenn läuft das Sparbuch? Wenn es dem Sohn gehört, muss sie es ihm komplett geben, es ist seins.

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Es läuft auf ihren Namen. Sie möchte ihm ja nix wegnehmen.

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Niemand MUSS BaFög beantragen.... und Kindergeld wird nicht aufs BaFög angerechnet.

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Habe vor 8 Wochen meine Tochter bekommen. Dieser Threat bestärkt mich gerade, das Geld auf ein Unterkonto von mir anzulegen. Wenn das Geld auf ihren Namen laufen würde KÖNNTE sie nur 18 ne schicke Weltreise machen und wenn sie pleite ist zurückkommen, ein Studium anfangen, abbrechen und das nächste studieren - und ich wäre unterhaltspflichtig.
So kann ich für Ihre Ausbildung ansparen, ohne dass ich mir den Kopf machen würde.
@TE: Der Sohn hat rein juristisch Recht, wenn das Konto auf seinen Namen läuft. Die Mutter dürfte ohne Vollmacht da auch gar nicht mehr ran.
Aber Recht haben und im Recht sein ist ein Unterschied - ich finde die Forderung echt dreist!

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Du sprichst mir aus der Seele! #pro

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Ja, ich finde es auch wirklich dreist. Sie möchte ihm ja nichts wegnehmen. Er bekommt ja alles aber eben nicht als Komplettsumme. Die Hälfte hat er ja schon.

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Wenn mir das Bürschchen so kommen würde, würde ich ein paar Euro investieren und mich anwaltlich beraten lassen.

Der Fratz würde von mir bekommen was ihm rechtlich zusteht - aber mit Sicherheit keinen Cent mehr!

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Ja finde ich auch. Sie wusste gestern gar nicht mehr, was sie sagen soll. Völlig perplex.

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Dem Jungchen würde ich echt zeigen wo der Hammer hängt.
Er soll erst mal zusehen, dass er selber Geld verdient und merken, wie lange es dauert, die Summe X wegzusparen. :-[

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Nettes Bürschchen hat sie da.