Hallo ihr Lieben,
ich habe mich heute mit dem Elterngeldantrag auseinander gesetzt und bin auf einige Fragen gestoßen, vielleicht könnt ihr mir ja helfen
1. Ich soll eine Steuererklärung mit abgeben, jedoch habe ich bis jetzt noch keine gemacht. Reichen nicht auch die Lohnzettel, die ich sowieso einreichen muss?
2. Ich werde erstmal die 10 Monate Elternzeit (und 2 Monate Mutterschutz) in Anspruch nehmen, da mein Freund momentan noch eine neue Lehre angefangen hat. Er würde die Elternzeit jedoch gerne nach der Lehre machen wollen. Ich habe dazu im Internet gelesen, dass man diese bis zum vollendeten 7 Lebensjahr nehmen kann. Nun die Frage, wie ich das angeben muss?
3. Ich soll Anlage 1 ausfüllen, jedoch kann ich nur unter 1. schreiben, das ich keiner selbstständigen Arbeit nachgehe.Danach kommt die Frage einer Einkommensminderung durch... (bitte ankreuzen) darunter steht auch Mutterschaftsgeld vor der Geburt, aber ich habe doch keine Verluste durch Mutterschaftsgeld, denn die Krankenkasse bezahlt etwas und der Arbeitgeber muss aufstocken. (oder seh ich das falsch?)
4. Muss mein Freund ebenfalls Anlage 1 oder eine Steuererklärung einreichen, obwohl er jetzt noch keine Elternzeit nehmen will?
Das sind erstmal die Fragen... vielleicht kann mir der ein oder andere helfen oder es gibt gleichgesinnte
Elterngeld (mehrere Fragen)
Hi,
zu deinen Fragen:
1. Ende des Jahres bekommt man zum Gehaltszettel auch eine Lohnsteuerbescheinigung. Da wird ganz genau aufgelistet was man verdient hat und was man an Abzügen hatte. Die würde ich m ihr abgeben.
2. Dein Freund macht einfach einen separaten Antrag. Das ist dann ein Partnerantrag, den kann er dann stellen, wenn’s relevant wird.
3. Das weiß ich leider nicht mehr, wie das war..
4. Soweit ich weiß ja. Fürs Elterngeld gibts eine Einkommensgrenze. Wenn euer gemeinsames Einkommen diese Grenze überschreiten sollte, gibts kein Elterngeld. Aber keine Sorge, die liegt irgendwo bei 500.000€..
Ich würde dir empfehlen, dich an der offiziellen Elterngeldberatungsstelle zu wenden. Da bekommst du kompetente Antworten auf alle relevanten Fragen.
Diese ganzen Fragen können dir die von der Elterngeldstelle super beantworten.
Ich habe meinen mit Hilfe von der Diakonie ausgefüllt.
Also erstmal: Elternzeit und Elterngeld sind zwei unterschiedliche Sachen. ElternGELD gibt es definitiv nicht bis zum 7. Geburtstag, sondern bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes.
Zu den Lohnsteuer Sachen: du bekommst am Ende des Jahres eigentlich eine Übersicht über das, was du im Jahr verdient hast. Das heißt Lohnsteuerbescheinigung und das kannst du einreichen. Zusammen mit den Gehaltsnachweisen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz.