Steuerrückerstattung

Hallo.
Mein Mann und ich sind beide in Steuerklasse 4. Bis jetzt haben wir immer sehr viel durch die Steuerrückerstattung zurück bekommen. Wobei mein Mann bis Mitte letztes Jahr auch Alleinverdiener war. Unser Steuerberater meinte auch wenn ich Arbeit habe, bekommen wir immer noch etwas an Steuern zurück, aber halt nicht ganz soviel, wie vorher, als mein Mann Alleinverdiener war.
Ich bin schwanger und würde ab Januar Elterngeld bekommen. Wir würden beide in Steuerklasse 4 bleiben. Wie würde sich der Elterngeldbezug auf die Steuerrückerstattung auswirken? Müssen wir damit rechnen,dass wir sogar etwas nachzahlen müssen?

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Das kann dir anhand deines individuellen Elterngeldes nur dein Steuerberater beantworten.

Wir mussten trotz 3/5 nicht nachzahlen und hatten einen saftige Erstattung. Konnten aber auch sehr viel absetzen steuerlich und ich beziehe Elterngeld Plus.

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Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Sofern dein Mann also voll weitergearbeitet hat, wirkt sich Elterngeld generell so aus, dass mehr Steuern zu zahlen sind.
Nun gäbe es aber kein Elterngeld, wenn es nicht wenigstens noch ein (neues) Kind gäbe. Schon allein der Kinderfreibetrag (falls ihr dafür genug verdient) wirkt dem Effekt nun wieder entgegen. Gegebenfalls gibt es noch andere Kosten für das Kind, die du absetzen kannst, die es alle zuvor in der kinderlosen Zeit nicht gab. Auch das wirkt dem Effekt entgegen.

Selbstverständlich kann sich im Rest der Steuererklärung natürlich auch alles mögliche ändern - zu euren Gunsten oder Ungunsten. Zusätzlich muss man noch berücksichtigen, dass es ständig zu Gesetzesänderungen kommt.

Fakt ist: Kein Mensch kann dir sagen, wie sich der Elterngeldbezug auswirkt, denn Elterngeld gibt es nicht ohne Kind. Oft wird „vergessen“, dass in der Steuererklärung diese zusätzliche Person voll berücksichtigt wird.

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In dem Fall könnte man dann aber auch eine getrennte Veranlagung durchrechnen und ob ihr euch damit besser stehen würdet