Geburtsurkunden der Eltern abgeben oder nur vorlegen?

Ich versuche gerade, rauszufinden, wofür man welche Unterlagen braucht - Mutterschagtsgeld, Elterngeld, Geburtsurkjnde etc.)

Wir überlegen, vor der Geburt unseres Kindes noch zu heiraten, dafür beantragen wir je unseren beglaubigten Geburtsregisterausdruck. Wird der vom Standesamt einbehalten, oder kann man den nochmal verwenden?

Kurz darauf braucht man ja dann unser beider Geburturkunden - auch der o.g. Ausdruck scheint zu gehen, stimmt das? - für die Anmeldung der Geburt Kindes beim Standesamt. Da ich nur meine Abstammungs-, nicht aber meine Geburtsurkunde gefunden hab, müsste ich mir wohl noch was ausstellen lassen. Hier stellt sich die gleiche Frage: Wird die Geburtsurkunde der Eltern nur vorgelegt beim Abholen der Geburtsurkunde des Kindes (Anmeldung läuft ja anscheinend über KH), oder wird die eingeschickt (das Original? Was, wenn es in der Post verlorengeht?)? Bekommt man die wieder?

Bei der Geburtsurkunde des Kindes hab ich gelesen, dass man für Krankenkasse, Eltern- und Kindergeld jeweils ein Exemplar umsonst dazubekommen. Die werden also anscheinend einbehalten.

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Welche Unterlagen du zur Anmeldung des Kindes benötigst, kannst du beim zuständigen Standesamt nachlesen. Bei uns war es die Eheurkunde, sowie unsere Geburtsurkunden. Die Urkunden werden nicht einbehalten, sondern nur angesehen, alles nötige für die Geburtsurkunde aufgeschrieben, was von euch gegengelesen sowie Unterschrieben wird. Deine Unterlagen nimmst du dann wieder mit. Wir haben unsere Geburtsurkunden beim Standesamt abgeholt und die für Kindergeld, Elterngeld und KK werden von denen einbehalten. Die gilt auch nur dafür und nützt sonst nix.

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Lass dir doch einfach eine neue Geburtsurkunde ausstellen, wenn du eh einen Geburtenregisterauszug anforderst ...

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„Das Original“ liegt fest verschlossen im Tresor deines Geburts-Standesamtes. Du wirst es nie zu sehen bekommen.

Du bekommst eine Abschrift, die exakt 6 Monate gültig ist. Bei der Eheschließung musst du das vorher abgeben, bekommst es aber nach kurzer Zeit wieder. Die tragen nur die Daten ein.

Bei der Anmeldung des Kindes macht das zwar das Krankenhaus, aber das funktioniert über einen Boten, nicht über die Post. Die Unterlagen darf man dann persönlich abholen. Die Drücke für Elterngeld und Kindergeld kann man nicht anderweitig nutzen - der Zweck steht unübersehbar direkt mit auf dem Dokument.

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Beim Standesamt liegt das Geburtenregister, da kann man sich jederzeit eine oder mehrere "Geburtsurkunde"n (nach §59 Personenstandsgesetz) ausstellen lassen. Die hat keine Gültigkeit.

Die beglaubigte Abschrift aus den Geburtenregister enthält mehr Informationen als die Geburtsurkunde, die ist z.B. für die Eheschließung notwendig, und die soll nicht älter als 6 Monate sein, richtig.


Also man muss hier zwischen drei Sachen unterscheiden:

Geburtenregister (liegt nur beim Standesamt
Geburtsurkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister


Was btw nicht geht: Eine Geburtsurkunde "beglaubigen lassen" bzw. hiervon eine beglaubigte Kopie oder Abschrift erstellen lassen, das geht bei Personenstandsurkunden nicht.

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Langsam wird es mir klarer, danke! Eine letzte Frage dazu: Kann ich denn zur Anmeldung der Geburt meines Kindes die beglaubigte Geburtsregisterabschrift vorlegen, die ich jetzt für die Hochzeit beantrage (wird dann noch keine 6 Monate als sein - da ich die ja anscheinend nach der Anmeldung wiederbekomme? Oder ist Geburtsurkunde besser? - Dann würde ich mir da auch noch eine ausstellen lassen.

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Also wir waren einfach selber mit den Kindern zum Standesamt, hatten unsere Urkunden dabei, haben sie vorgelegt und wieder mitgenommen.