Mutterschaftsgeld - Berücksichtigung Fahrtkostenzuschuss

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Juli ausgezahlt, jedoch für die Berechnung nicht mein Nettogehalt der letzten drei Monate zugrunde gelegt, sondern mein Nettogehalt der letzten drei Monate abzüglich des Fahrtkostenzuschusses, den ich bisher immer erhalten habe (auch während Urlaub bzw. eigener Krankheit, es handelt sich um eine für mich steuerfreie Pauschale).

Ich bin der Auffassung, dass dies nicht korrekt ist und habe auch ein entsprechendes Urteil dazu im Internet gefunden (ich weiß nicht, ob ich hier Links einfügen darf, das Urteil ist vom 19.03.2014 vom LAG Schleswig-Holstein).

Aus dem Urteil geht hervor, dass der Fahrtkostenzuschuss bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen ist (altes MuSchG - §14, neues MuSchG - §20), wenn er in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist gezahlt wurde, was der Fall ist. Da er unabhängig von der Anwesenheitszeit durchgängig gezahlt wurde, hat er Entgeltcharakter und ist nicht als Aufwendungsersatz einzustufen.

Sehe ich das richtig? Ich würde in dem Fall meinen AG darauf hinweisen und meine zweite Frage ist nun, an wen ich mich wenden kann, falls er nicht einlenken sollte - Muss ich dann direkt zum Anwalt gehen oder gibt es irgendeine Aufsichtsbehörde oder so?

Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten. :-D

LG Babymatz

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Sehr spezielle Frage, ich bin gespannt ob dir jemand helfen kann. Mein erster Impulsgedanke war allerdings: ohne Fahrtkosten kein Fahrtkostenzuschuss.

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Dachte ich ursprünglich auch. Bei der Klägerin von damals war es jedoch wie bei mir jetzt: "Da er unabhängig von der Anwesenheitszeit durchgängig gezahlt wurde, hat er Entgeltcharakter und ist nicht als Aufwendungsersatz einzustufen."

Daher meine Hoffnung. 😅

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Um wieviel Geld monatlich geht es denn da? Lohnt sich da eine Diskussion und ggf. schlechte Stimmung mit dem AG?

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Sind ca. 250€ pro Monat, also würde es ziemlich viel ausmachen. Und mein AG weiß es vielleicht auch einfach nicht besser. Den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld holt er sich ja sowieso über die Umlage U2 wieder (das weiß er hoffentlich 😅).

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Das ist allerdings ein Betrag, bei dem es sich lohnt nachzufragen. Hast du eine Arbeitsrechtschutz?

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Wie wird der Betrag denn auf deiner Abrechnung am Jahresende deklariert?
Mein Mann bekommt auch einen Fahrtkostenzuschuss und der minimiert am Ende die Pendlerpauschale. Für Kurzarbeitsgeld und Elterngeld wird der Betrag ebenfalls nicht berücksichtigt, was aus meiner Sicht auch richtig ist, da es ja eine Aufwandspauschale ist und der Aufwand nicht vorhanden ist. Am Ende bist du ja dann deutlich besser als andere Kollegen gestellt, die arbeiten gehen.

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Da wird er unter "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" genannt. Wird sicher wie bei deinem Mann sein.

Bzgl. Aufwandspauschale oder nicht sah das Gericht es eben damals anders, s.o.: "Da er unabhängig von der Anwesenheitszeit durchgängig gezahlt wurde, hat er Entgeltcharakter und ist nicht als Aufwendungsersatz einzustufen."

Mal sehen.

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Für alle, die es interessiert: Ich habe meinen AG darauf hingewiesen, er hat die Sachlage geprüft und es wird korrigiert. :)

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#pro
Also sind doch nicht alle "böse" ;-)