Elternzeit Vater

mein Mann möchte den 2. und 3. Lebensmonat Elternzeit nehmen. Er muss dies ja 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anzeigen. Gehen wir dann vom errechneten Geburtstermin aus bezüglich der Frist? Was ist wenn sie dann früher kommt?

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Ja genau, 7 Wochen vor ET.
Wenn das Baby früher kommt, geht er halt früher. Muss er dann halt direkt mitteilen, dass es sich verschiebt.

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„ Ja genau, 7 Wochen vor ET“

Das ist falsch. Die Frist ist 7 Wochen vor geplantem Beginn.

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Ah stimmt. Hatte mich bei den LM verlesen.

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Tipp von meiner Eltergeldstelle, er soll Hintern den et in Klammern setzen: ausgehend vom tatsächlichen Geburtsdatum.

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Er muss 7 Wochen vor Antritt anmelden, hier in der Anmeldung bitte unbedingt die Lebensmonate angeben, also 2. und 3. Lebensmonat, „voraussichtlicher Geburtstermin xx.xx.xxxx“.

Und nicht früher als 8 Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit.

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Warum denn nicht früher?

Mein Mann hat direkt nach der Geburt seine Elternzeit für den 13 und 14. Lebensmonat mitgeteilt. Fanden es fair, denn so konnte das schon in der Urlaubsplanung der Schicht mit einfließen.

Auch meine Brüder und unsere Freunde haben es so gemacht.

LG Morgain

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Weil der Kündigungsschutz erst ab 8 Wochen vor der Elternzeit besteht.

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