Heirat im Mutterschutz

Hallo,
Ich bin das erste mal schwanger und ab Anfang Dezember im mutterschutz. Nun haben wir allerdings vor 1 Woche vor Beginn des mutterschutzes zu heiraten. Und ich stehe gerade echt am Schlauch aber ich bin doch verpflichtet dies meinem Arbeitgeber mitzuteilen?! Ändert sich dann auch noch was am Antrag für die elternzeit? Gibt es irgend etwas das ich beachten muss?

Danke schon mal für die Antworten

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Ich bin mir jetzt gerade selbst nicht sicher ob du die Heirat dem Arbeitgeber melden musst, aber ich wüsste jetzt nicht warum. Die Meldung bzgl Steuerklassen und entsprechend Abrechnung bekommt dein AG ja vom Finanzamt. Sinn macht es natürlich, weil die meisten AG Sonderurlaub für die Hochzeit gewähren.
Mit der EZ hat das nichts zu tun und ändert auch nichts.

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Super danke dir für deine Antwort 😊

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Im Sinne oder im Falle einer namensänderung würde ich das dem AG schon mitteilen .

Anderseits würde ich perse auch kein Problem sehen es den AG mitzuteilen .

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Nein nein natürlich nicht mir geht es auch nicht darum das ich meinen AG nicht informieren möchte 😊 es ging mir eher drum ob es etwas am antrag für die elternzeit ändert zwecks der namensänderung

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Wenn du deine Elternzeit ANMELDEST (nicht beantragst!), bist du doch schon 8 Wochen verheiratet?

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Nein eigendlich nicht. Elternzeit sollte ja ca 6 Wochen vor ET beantragt sein und ich heirate 7 Wochen vor ET. Würde mir zumindest so von FA und AG gesagt.

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Nein, die EZ wird 7 Wochen vor Antritt angemeldet, also 1 Woche nach Geburt!

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