Hallo ihr Lieben ich arbeite in einem kleinen Unternehmen wir sind 6 Mitarbeiter und ich hatte 3 Jahre Elternzeit. Mir war von Anfang an bewusst das mein Arbeitgeber mich los werden möchte. Das haben mir meine Kollegen deutlich vermittelt. 1 Woche habe ich gearbeitet und habe die Kündigung bekommen. Laut Anwalt nichts mehr machbar, da das ein kleines Unternehmen ist. Ich finde es unter aller sau und das beste ist das wir seit diesem Monat üben für das 3 Kind. Ich wurde am 10.8. Gekündigt. Was wenn ich nächste Woche postiv teste? Darf er mich trotzdem kündigen. Ich habe gelesen man muss innerhalb von 2 Wochen dem AG bescheid geben das man schwanger ist und man kann nicht gekündigt werden. Ich müsste es ihm am Montag also sagen, testen kann ich aber frühstens Mittwoch nächste Woche . Würdet ihr pokern? Gekündigt bin ich ja sowieso. Mehr kann mir ja nicht passieren oder 😁 und hat der Arbeitgeber Schweigepflicht wenn ich ihm sage das ich schwanger bin???
Achja ich sollte dazu sagen das ich ein BV bekomme da wir in unserer Firma sehr viel mit rust ect arbeiten. Das bekomme ich dann. Und wenn er mir ans Bein pi*** würde ich es auch gerne tun.
Wer kennt sich aus mit Kündigung ect. Gekündigt worden jetzt schwanger. (innerhalb 2 Wochen)
Würdet ihr pokern?
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/diskriminierung/gekuendigt-und-schwanger-was-nun/
Vielleicht hilft dir der Artikel weiter. Eine Kündigung wäre nur dann rechtsunwirksam, wenn die Schwangerschaft bereits bestand UND wenn du deinen AG rechtzeitig über die Schwangerschaft informierst.
Rein rechtlich kann dein AG also vom berechneten ET 280 Tage zurückrechnen. Ging dir die Kündigung vorher zu, scheint diese Bestand zu haben. Ging dir die Kündigung danach zu, hätte sie keinen Bestand. Allerdings bin ich kein Anwalt und hierbei handelt es sich ja nur um "Laienwissen".
Ich würde mir an deiner Stelle zeitnah einen neuen Arbeitgeber suchen. Dass er dich "loswerden" will ist kein Wunder. Wenn du gerade erst aus der Elternzeit kommst und direkt wieder ins BV gehst, ist das für keinen Betrieb ein Geschenk. Die Frage ist, wie das Klima bei einer eventuellen Rückkehr überhaupt aussehen soll... Du musst dann ohnehin mit einer erneuten Kündigung nach der nächsten Elternzeit rechnen.
Ich würde nicht "pokern". Ehrlichkeit währt für mich immer noch am längsten und wenn du dann doch schwanger sein solltest, würde ich die 280 Tage vom ET zurück rechnen und sollte die Kündigung dann "zu spät" eingegangen sein, würde ich sie ggf. unter Zuhilfenahme eines Anwalts zurücknehmen lassen. Da du erst am Mittwoch - wenn überhaupt - positiv testen würdest, liegt kein schuldhaftes Zögern bzgl. deiner Informationsfrist vor.
Da es ein kleiner Betrieb ist, wird sie wohl schlechte Karten haben.
Wieso 280 Tage zurückrechnen? Von der Zeugung an dauert eine Schwangerschaft 266 Tage.
Ich würde einfach einen neuen Job suchen. GLG
Welches kleine Unternehmen kann sich großartig Mitarbeiter in Elternzeit leisten?
Denk doch mal logisch. Du hast einen Betrieb, bist auf deine Mitarbeiter angewiesen und eine ist mal eben 3 Jahre plus BV nicht da. Dann musst du dich um Ersatz kümmern. Sollte sich der Ersatz als besserer Mitarbeiter entpuppen, würdest du ihn doch auch behalten, oder?
Klingt hart, aber es ist so.
Ich will dir die Elternzeit nicht absprechen,aber wie gesagt, in einem kleinen Unternehmen muss ich damit rechnen, dass ich nicht mehr zurück kann, weil meine Stelle anderweitig vergeben wurde.
In einem großen Unternehmen würdest du weniger Schwierigkeiten haben.
Man kann nicht immer nur seine eigene Seite sehen und auf seinen Vorteil bedacht sein.
Wieso willst du jetzt zwanghaft versuchen in den Kündigungsschutz zu kommen? Es war ja absehbar dass du die Kündigung erhälst wenn er dich los haben möchte. Wenn es wegen Elterngeld ist, dann hätte es dir vor dem dritten Kinderwunsch klar sein müssen.
Soweit ich weiß, ist die Kündigung rechtest da er noch nichts von der Schwangerschaft wusste. Zumal du ja noch garnicht weißt ob du überhaupt schwanger bist. Blöd ist es wenn du dann zum Arbeitgeber gehen und sagen musst, ich habe mich geirrt, ich bin doch nicht schwanger.
Schau mal hier:
https://www.ra-potratz.de/kuendigung-einer-schwangeren.html
Was ich moralisch dazu meine, steht auf einem anderen Blatt.
Ich verstehe es so, dass die Schwangerschaft dann aber schon bei der Kündigung bestanden haben muss (nur der Frau nicht bekannt war) und nicht erst 2 Wochen NACH der Kündigung entsteht.
Oben wurde es schon super beschrieben.
Sie besteht dann ja schon. Es gilt der Zeitpunkt der Befruchtung.
Wenn es um die Kündigung geht und es streitig ist ob man schon schwanger ist rechnen die GErichte ET-280 Tage.
Das das ganze eine miese Sache ist klar
Du brauchst ein Attest über die schwangerschaft damit du überhaupt Kündigungschutz hast. Das muss zwar nicht vom Arzt sein, aber dann muss es von der Hebamme sein.
Dazu bist du im Kleinbetrieb. Diese bekommen zu 98 % die Genehmigung zur Kündigung.
Klar kannst du darauf hoffen das du schwanger bist und es erstmal erzählen. Bist du es aber nicht wird das gerne im Zeugnis heimlich vermerkt. Mit falschen Kommas oder Co
Was konkret meinst du mit „pokern“?
Entweder du warst am 10.08.20 schwanger, oder du warst es nicht. Hier geht es um den exakten Tag, nicht die Woche oder den Monat.
Ähnliche Fälle gab es bereits zur Genüge vor Gericht - schau dir die Urteile mal an. Überlege dir, ob du das jetzt durchziehen willst. Wer hier am Ende wem ans Bein pi***, ist definitiv nicht raus.
Sie würde schon als schwanger gelten wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach erhalt der Kündigung kenntnis von der SChwangerschaft bekommt.
Kann sie ja aber wie sie selbst sagt überhaupt nicht. Sie sagt ja selber, dass sie erst Mittwoch testen kann, Montag aber die Frist abläuft.
Die TE versucht quasi den ET soweit vor zu ziehen, dass der Kündigungsschutz greift. Je nachdem gelingt ihr das auch, wenn der Arbeitgeber aber nicht einfach nachgibt wird er das vor Gericht klären lassen.
Hallo
wurde die Kündigungsfrist richtig eingehalten und hast du zur Sicherheit Kündigungsschutzklage eingereicht.