Hallo zusammen,
zum Ende der Elternzeit kann man als Arbeitnehmer ja mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Ich frage mich nun, ob die Partnerschaftsbonusmonate noch zur Elternzeit zählen oder diese genau davor endet, insbesondere wenn man ohnehin Teilzeit (30 h) arbeitet (auch schon vor der Elternzeit) und die PBM somit nicht vorab als Elternzeit beim AG anmelden müsste.
Kann dies jemand beantworten bzw. an wen kann ich mich ansonsten wenden - an die Elterngeldstelle?
LG Babymatz
Kündigung zum Ende der Elternzeit
Elterngeld hat generell nichts mit Elternzeit zu tun.
Die Voraussetzungen für die Partnerschaftsbonusmonate ist, dass beide Partner die 25-30 Stunden arbeiten.
Kannst bei der Elterngeldstelle nachfragen bzw im Gesetz nachlesen.
Danke. Ja, ich weiß, dass Elternzeit und Elterngeld grundsätzlich zwei verschiedene Dinge sind.
Ich frage mich nur gerade, wie die Definition für "Ende der Elternzeit" lautet, wenn man genau zu diesem Zeitpunkt hin kündigen möchte. Ob dann die Partnerschaftsbonusmonate noch mit dazu zählen oder nicht.
Das kommt doch darauf an, bis wann du Elternzeit angemeldet hast!
Da gibt es doch gar keine unterschiedlichen Definitionen.
Da du deine Elternzeit anmeldest weißt du doch bis wann diese dauert, was hast du denn angegeben? Elterngeld und Elternzeit sind unabhängig voneinander.
Danke. Ich habe sie noch nicht angemeldet, sondern werde dies in der ersten Woche nach der Geburt tun.
Eigentlich wollte ich die normale Elternzeit (in der ich komplett zu Hause bin) anmelden und zusätzlich angeben, dass ich im Anschluss noch die 4 PBM beanspruche. Wobei ich Letzteres theoretisch weglassen könnte, da ich sowieso 30h/Woche arbeite.
Ich habe halt Bedenken, dass ich dann zum Ende der Elternzeit (komplett zu Hause) kündige, aber mein AG es nicht anerkennt, weil er sagen könnte, dass die Elternzeit erst nach den PBM vorbei ist. Dann müsste ich 4 weitere Monate dort bleiben, was ich aber nicht möchte.
Wenn du die PBM nicht mehr dort arbeiten möchtest, warum möchtest du sie denn dann anmelden?