Hallo Zusammen, ich befinde mich im Beschäftigungsverbot, da ich in einem 3-Schichtsystem gearbeitet habe und schwanger bin.
Nun stell ich mir die Frage, ob es denn gesetzlich erlaubt wäre eine Tätigkeit zu haben, die auf 450€-Basis ist.
Es ist eben „nur“ reine Büroarbeit für paar Stunden in der Woche.
Hat hier jemand Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
Minijob trotz Beschäftigungsverbot?
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Klar kannst du das machen. Ich mache das auch so. Und das kannst du dann auch beim Elterngeld mit angeben!
Grüße
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Ah cool danke!😊😊
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Du musst allerdings deinen AG informieren.
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Nur wenn dies im Arbeits oder Tarifvertrag gefordert ist.
Gibt es keine vertragliche Regelung, gibt es auch keine Mitteilungspflicht für einen Nebenjob!
Gruß
Demy
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Oh, ich war mir sicher, dass man zumindest mitteilen muss.
Danke für die Aufklärung!
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Bei uns in Ö wäre das nicht erlaubt