Minijob trotz Beschäftigungsverbot?

Hallo Zusammen, ich befinde mich im Beschäftigungsverbot, da ich in einem 3-Schichtsystem gearbeitet habe und schwanger bin.

Nun stell ich mir die Frage, ob es denn gesetzlich erlaubt wäre eine Tätigkeit zu haben, die auf 450€-Basis ist.
Es ist eben „nur“ reine Büroarbeit für paar Stunden in der Woche.

Hat hier jemand Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

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Klar kannst du das machen. Ich mache das auch so. Und das kannst du dann auch beim Elterngeld mit angeben!
Grüße

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Ah cool danke!😊😊

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Du musst allerdings deinen AG informieren.

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Nur wenn dies im Arbeits oder Tarifvertrag gefordert ist.

Gibt es keine vertragliche Regelung, gibt es auch keine Mitteilungspflicht für einen Nebenjob!

Gruß
Demy

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Oh, ich war mir sicher, dass man zumindest mitteilen muss.

Danke für die Aufklärung!

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Bei uns in Ö wäre das nicht erlaubt