Dauer der Elternzeit wenn keine Rückkehr geplant ist

Hallo zusammen,

ich möchte mein Baby im ersten Lebensjahr selbst betreuen. Deshalb habe ich vor in diesem Zeitraum Elternzeit zu beantragen. Danach möchte ich weiter entscheiden. Ich weiß leider bereits, dass ich nicht zu meinem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren kann. (Der Job ist leider nicht familienvereinbar und wir sind umgezogen)

Nun bin ich was die Länge der Elternzeit betrifft verunsichert. Welche Vorteile bringt mir die Elternzeit? Wäre es besser zu kündigen anstatt EZ zu nehmen? Bringt es mir Vorteile (zb. Versicherungstechnisch, Arbeitsamt usw.) wenn ich EZ nehme? Ich habe vor ein Jahr EZ zu beantragen, da ich in diesem Jahr ja sowieso nicht arbeiten werde. Ich bin jedoch verunsichert, ob es mir Vorteile bringt die EZ weiter zu strecken, oder ob dies eher nachteilig wäre. Was passiert nach dem abgelaufenen Jahr der EZ? Muss ich mich dann arbeitslos melden? verliere ich meine aktuelle Krankenversicherung? bin ich gezwungen direkt eine neue Stelle anzutreten? Wäre es besser 2 Jahre EZ zu beantragen? Oder verliere ich dann sämtliche Unterstüzung, falls ich keine neue Stelle finde und die finanzen nicht reichen?

Viele Grüße

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Hi,

also, solange du in Elternzeit bist, bist du auch kostenlos krankenversichert.
Bezüglich der Finanzierung musst du und dein Partner euch selber kümmern, wie ihr das finanziert bekommt, wenn du länger als ein Jahr zu Hause bleiben willst.
Arbeitslos melden nach dem Jahr brauchst du dich nur, wenn du auch eine Betreuung für das Baby hast, und auch einen Job antreten kannst.
Aber eigentlich solltest du dich in dem einem Jahr um einem Platz bei einer Tagesmutter oder ähnlichem und einem neuen Job bemühen.
Kündigst du nicht, musst du nach der Elternzeit direkt wieder Vollzeit arbeiten.

LG
Chaosid

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Kostenlos krankenversichert ist man doch nicht. Ich mußte den Mindestbeitrag zahlen.

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Okay, ich präzisiere: wenn man vorher gesetzlich versichert ist, durch sein Arbeitsverhältnis die Abgaben bezahlt hat, dann ist man in der Elternzeit kostenlos versichert.

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Hallo 🤗
Ich steckte in der ähnlichen Situation. Auch wir sind umgezogen und die Arbeit war überhaupt nicht familienfreundlich (teilweise Sitzungen bis spät in den Abend hinein). Da mein Mann leider nicht so viel verdient, habe ich EZ für 1 Jahr beantragt und zum Ende der EZ fristgerecht gekündigt (hier musst du darauf achten, dass du die Kündigungsfrist im Vertrag einhälst). Anschließend habe ich mich arbeitssuchend gemeldet. Die Schwierigkeit besteht dann wenn du nach der Kündigung dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehst (dann hast auch keinen Anspruch auf ALG1). Deshalb würde ich im Nachhinein die EZ so legen, dass ab dem Zeitpunkt der Ende der EZ dein Kind betreut wird und du vernünftig eine neue Arbeitsstelle suchen kannst. Da bei uns generell die Betreuung immer im August beginnt, war es blöd von mir nur 1 Jahr zu nehmen (Märzkind).
Der Vorteil der EZ ist, dass du ohne Druck eine neue Beschäftigung suchen kannst. Wenn ihr nicht auf den zweiten Verdienst angewiesen seid, würde ich die EZ erst auf 2 Jahre mit Verlängerungsoption legen. Und erst kündigen wenn du eine neue Stelle hast oder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst.

Vg

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„ (hier musst du darauf achten, dass du die Kündigungsfrist im Vertrag einhälst)“

Die Kündigungsfrist genau zum Ende der Elternzeit beträgt 3 Monate!

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Je nach dem... bei mir war die Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende. Musste Ende September zum Ende März kündigen. Hatte aber mit der Position und Zugehörigkeitsdauer was zu tun. Da bei Eintritt der Kündigung meine EZ vorbei war, musste ich diesen Weg gehen und für Rest halt Urlaub nehmen.
Vg

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Hallo,

ich glaube, der Vorteil einer verlängerten Elternzeit wäre nur, daß Du Dir die Option offenhalten kannst, danach doch wieder in Deinen alten Job zurück zu kehren, falls Du nichts besseres findest. Nach einem Jahr EZ bekommst Du ja kein Elterngeld mehr.

Da Du schreibst, Du weißt nicht, ob Du Deinen alten Job zurück willst, würde ich 2 Jahre Elternzeit beantragen. Dann bleiben Dir alle Optionen offen. Finanziell dürfte es aber kein Unterschied sein, ob Du in EZ bist oder nicht, nachdem das Elterngeld ausgelaufen ist.

Liebe Grüße,
Cahdi

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Ratsam sind eigentlich immer 2 Jahre, besonders in deiner Situation.

So hast du genügend Zeit, dich um Betreuung und neuen Job zu kümmern. Hast du eine Betreuung, befindest dich in Elternzeit, aber noch keinen Job, dann steht dir auch in der Elternzeit ALG I zu.

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Vielen Dank für eure Antworten. Das Thema ist wirklich gar nicht so einfach.
Es ist mein zweites Kind. Bei K1 habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen und davon 1 Jahr selbst finanziert. Dann wollte ich zurück an meinen Arbeitsplatz.

Leider wurde die Abteilung während meiner Abwesenheit neu strukturiert, mit neuer Leitung usw. Die Rückkehroptionen waren für mich nicht in Ordnung. Mir wurde deutlichst gesagt, dass ich täglich weit mehr als 8 Stunden arbeiten müsse. Zusätzlich sollte ich alle 2 Wochen über 1 Woche ins nicht europäische Ausland. Es war ein toller Job, aber auch einer der wirklich alles abfordert. Mit Kindern und Familie für mich nicht machbar. Ich denke ich hätte daraufhin vielleicht auf eine Kündigung mit Abfindung bestehen sollen. Stattdessen hatte ich aber gerade ganz frisch von der neuen Schwangerschaft erfahren und habe dann die Elternzeit von K1 bis zum Mutterschutz verlängert. Da ich in diesem Job keine Zukunft mehr gesehen habe, sind wir 300km umgezogen (zurück zur Heimat & Familie).

So nun kommt Kind 2 bald auf die Welt und ich muss entscheiden wie lange ich die Elternzeit am besten wähle. Das erste Jahr werden wir finanziell stemmen, auch wenn ich nun natürlich kaum noch Elterngeld bekomme. Je länger meine Auszeit ist, desto schwieriger wird es danach natürlich finanziell. (Mein Gehalt war immer schon höher als das meines Mannes und ich bauche immer mehr erspartes auf.) Ich weiss aber auch nicht wie ich zwei Betreuungsplätze finanzieren soll, bevor ich einen neuen Job habe. Auch stimmt der Einwurf, dass die Kita im August beginnt. Dann wäre K2 noch nichtmal 1 Jahr alt, was mir einfach zu früh zum abgeben wäre. Ich würde mich ganz gerne selbstständig machen (das ist in meinem Job nicht unüblich), aber auch dafür brauche ich Zeit, also eine Betreuung. Allerdings dauert es dann ja noch länger bis ich mit Einnahmen rechnen kann.

Wenn ich jetzt 1 Jahr beantrage und dann noch nicht direkt arbeiten kann (z.b. weil ich nichts passendes finde, oder keinen Kitaplatz bekomme...) hat das dann weitere Konsequenzen? Meine Kinder und ich müssten wahrscheinlich in die Familienvers. meines Mannes wechseln. Ich wäre offiziell Arbeitslos, kann jedoch nur AG erhalten wenn mein Kind betreut wird. Eine Betreuung für 2 Kinder kann ich jedoch nur finanzieren, wenn ich einen neuen Vollzeitjob habe. Verstehe ich das so richtig?

Oder ich beantrage 2 Jahre EZ und kann gegebenenfalls eher Kündigen oder woanders in TZ arbeiten. Hab während der EZ allerdings keine AG ansprüche und einfach Pech falls die Finanzen nicht mehr reichen. Wäre dafür nicht Arbeitslos (Vorteil bei Krediten, Wohnungssuche, Pensionsfond und Krankenkassen laufen weiter usw.)

Sorry für den langen Text.

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Naja, bei 2 Jahren Elternzeit könntest du dich im 2. Jahr trotzdem arbeitslos melden, solltest du keinen Job gefunden haben , aber Kinderbetreuung haben. ALG bekommst du dann trotz laufendem Arbeitsvertrag.

Übrigens ist das Finanzieren der Kinderbetreuung nicht allein dein Ding sondern auch deines Mannes. Ihr seid eine Familie.

In deiner Situation würde ich tatsächlich 2 Jahre anmelden, damit wärst du wirklich am flexibelsten.