Elterngeld-Antrag Partnerschaftsmonate

Hallo zusammen,

mir wurde hier schon ganz toll geholfen und jetzt habe ich noch eine Frage zum Elterngeldantrag. Ich möchte gerne 12 Monate Elterngeld beantragen.

Mein Mann möchte die beiden Partnermonate in Anspruch nehmen. Müssen wir die beiden zusätzlichen Elterngeldmonate direkt beim ersten Antrag mit stellen? Mein Mann wurde gerade zusammen mit der gesamten Belegschaft betriebsbedingt gekündigt. Vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Deshalb ist die Planung nun etwas schwierig. Besonders was das Ausfüllen von Punkt 6C betrifft (Erklärung zur Arbeitszeit in den Partnerschaftbonusmonaten). Aller Voraussicht nach, wird er bereits sehr bald eine neue Stelle antreten können.

Müssen wir die Punkte 7 und 8 ebenfalls ausfüllen, wenn er nur die Partnermonate nimmt?

Danke und viele Grüße

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Mein mann hat erst 7 Monate nach der Geburt den Antrag gestellt.. er hat erst Monate 10+11 genommen.
Wir haben spontan auch die 4 bonus Monate genommen und diese ersr im 16. Lm beantragt.

Wichtig ist vorallem das rechtzeitige anmelden der EZ

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Hattest du dann EG plus ?
Und wie fandest du das mit den Bonus Monaten ? Immerhin musstest du dann ja auch 25 std arbeiten oder ?

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Ich fand es super. Ich hatte durch das bv Resturlaub und Überstunden. Habe ca 10 Nächte im Monat gearbeitet. Mein mann hat eine 3tage Woche gehabt.

25std + elterngeld + zwillngsbonus war nur ca 50-70€ im netto unterschied zu vollzeit. Warum sollte man die gemeinsame Zeit nicht ausnutzen.. :)

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Dein Mann kann die Partnermonate auch später beantragen, allerdings sollte er mit dem neuen AG abklären, wann er die Elternzeit nehmen möchte.

Eine Erklärung zu den Partnerschaftsbonusmonaten muss er nicht angeben, wenn ihr nicht vorhabt diese zu nutzen(ihr müsst da ja beide arbeiten)

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Partnerschaftsbonus ist was anderes, du meinst vermutlich die zwei zusätzlichen Elterngeldmonate.

Ihr habt zusammen 14 Monate, es ist nicht so, dass du pauschal Anspruch auf 12 hast und der Partner dann nur noch 2 übrige.

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Vielen Dank für die Antworten.

Ja ich meine die zwei zusätzlichen Elterngeldmonate. Die möchte mein Mann gerne später in Anspruch nehmen. Ich werde aber nicht richtig schlau daraus, wie und wann wir die beantragen. Muss oder kann ich unter "Festlegung des Bezugzeitraumes" direkt 14 Monate Basiselterngeld ankreuzen? Oder nur die 12 Monate, die ich selber nehme und mein Mann stellt dann später einen eigenen Antrag mit 2 Monaten Basiselterngeld?

Muss ich die Punkte 6 bis 8 gar nicht ausfüllen, wenn wir nur die zwei zusätzlichen Partnermonate nehmen möchten?

Viele Grüße

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Ich verstehe es jetzt so: Ich kreuze nur die 12 Monate Basiselterngeld für mich an. Punkt 6 fülle ich nicht aus. Unter Punkt 7 (Anmeldung Bezugszeit des anderen Elternteils) gebe ich an, dass mein Mann 2 Monate Basiselterngeld zu einem späteren Zeitpunkt beantragen wird. Ist das so richtig? Ich glaube beim ersten Kind haben wir das damals anders gemacht. Deshalb verwirrt mich das nun alles.