Hallo Ihr Lieben,
vielleicht Kann mir jemand weiterhelfen :)
Ich habe ab der Geburt meiner Tochter im Januar Elternzeit fur 2 Jahre beantragt. Darüber hinaus Elternteilzeit mit 30 Stunden fur das zweite Elternzeitjahr. Beides wurde von meinem Arbeitgeber schriftlich genehmigt.
Somit müsste ich ab Februar 2021 bei meinem Arbeitgeber Elternteilzeit antreten.
Leider sieht es mit der Betreuung meiner Tochter mehr als schlecht aus. Und sie könnte erst ab August 2021 in die Kita.
Ist es möglich den Beginn meiner Teilzeitvereinbarung in Elternzeit auf August 2021 oder gar September aufgrund der Eingewöhnung zu ändern?
Eine weitere Geschichte die mich beunruhigt ist das meine Abteilung aufgrund von Corona aufgelöst wurde und ich als einzige in
Elternzeit befindende wegen dem Kündigungsschutz nicht gekündigt wurde.
Mündlich wurde mir zugesichert ich solle mir keine Sorgen machen sie finden bestimmt etwas vergleichbares wenn nicht bis dahin den gleichen Job fur mich in der Firma.
Wenn ich das jetzt nach hinten verschieben könnte könnten sie es aufgrund betrieblicher Belange ablehnen oder?
Es wurde allerdings vor kurzem eine neue Mitarbeiterin eingestellt also könnte es sein dass es der Firma schon etwas besser geht :)
Lieben Dank fur eure Antworten
Maggey
Teilzeit in Elternzeit ändern möglich?
Ja mit den selben Fristen wie die Anmeldung der Teilzeitarbeit ist dass möglich.
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
"(6) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann gegenüber dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nach Absatz 5 nicht möglich ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner oder ihrer Arbeitszeit beanspruchen."
Es gelten wieder die selben Pflichten zur Zustimmung (siehe Absatz (7)) und ja aus dringenden! betrieblichen Belangen könnte es abgelehnt werden nochmals für x-Monate auf 0 Stunden zu verringern, das sollte aber die bereits erteilte Zustimmung für den Rest der bereits genehmigten Elternteilzeit nicht betreffen.
Deinem Arbeitgeber kommt es ja eher entgegen wenn du bis August die Arbeitszeit nochmals reduzierst wenn er Corona-bedingt die Abteilung erstmal aufgelöst hat.
Das denke ich auch, dass es meinem AG eher entgegen kommen würde.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-die-elternzeit-verlaengern-/124886
Der AG kann es ablehnen bzw. es erfordert der Zustimmung. Man meldet die Elternzeit ja an, damit der AG entsprechend planen kann.
Ob die Betreuungsituation als "Ausnahmefall" gilt und du demnach von dem AG verlangen kannst die Elternzeit zu verländern, weiß ich nicht.
Sie hat 2 Jahre angemeldet.. sie kann das 3. Jahr eigentlich problemlos dran hängen. Eine Verweigerung kann nur unter bestimmten Umständen geltend gemacht werden.