Erneut Schwanger in Elternzeit: HILFE!

Hallo meine Lieben.
Ich habe eine Frage an euch..
Meine erste Tochter kam am 29.09.2019 auf die Welt und ich habe 14 Monate Elternzeit sprich... Ende meiner Elternzeit ist der 28.11.2020.
Vor der Schwangerschaft habe ich in einer großen Firma mit Schichtarbeit gearbeitet und habe keinen Festvertrag erhalten. Vor dem Mutterschutz war ich dann 5 Monate Arbeitslos (da mein Vertrag dann auslief).
Nun bin ich erneut Schwanger (13.Woche)
Weis irgendjemand wie es dann nach meiner Elternzeit weiter geht und was ich dann nach meiner Elternzeit für Ansprüche auf Geld habe? Solltet ihr noch irgendwas wissen müssen um mir meine Frage zu beantworten, fragt mich gerne.

Bin über jede Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüße
Kampfzwergie. Mit 👸 aufm Arm (11.Monate) und Baby Nr.2 im Bauch. ❤️

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Guten Morgen.
Hast du denn einen Arbeitsplatz ?? Ich hab das nicht ganz rausgelesen.
Wenn du keinen Arbeitgeber hast momentan,hast du auch keine Elternzeit.

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Aber ohne Arbeitsstelle hast du doch keine Elternzeit🤔 Du bekommst Elterngeld, aber das ist ja nicht gleichzusetzen mit Elternzeit und da hast du ja wahrscheinlich nach deiner letzten Arbeitsstelle keinen neuen Job gehabt oder?
Hast du dich dann arbeitslos gemeldet (müsstest du ja eigentlich, wenn 5 Monate vor Mutterschutz dein Vertrag ausgelaufen ist)?
Ich würde mich einfach bei der Bundesagentur für Arbeit und/oder der Elterngeldstelle beraten lassen, aber ich gehe mal davon aus, dass du ohne Arbeit Arbeitslosengeld bekommst, aber ich bin auch kein Experte, bitte nicht festnageln darauf, lieber beraten lassen.

Alles Gute🍀

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Arbeitslosengeld bekommt sie aber nur, wenn sie eine Kinderbetreuung hat.

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Ich würde auch behaupten, dass du derzeit gar nicht in „Elternzeit“ bist.
Nach einem Wiedereinstieg klingt es nicht, außer du hast dich in den 14 Monaten um einen neuen Job bemüht.

Vielleicht kann ich dir helfen, allerdings weiß ich nicht, ob die Info, die ich habe, korrekt ist.

Ich meine eine Kollegin bei mir, deren Vertrag ebenfalls ausgelaufen war, hat nach dem Elterngeld einfach ALG I bekommen. Dafür müsstest du zum Arbeitsamt. Sie wurde auch zu sämtlichen Kursen nach ihrer Familienpause verdonnert.

Sprich am besten mit einer Beratungsstelle.

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Erst einmal und ganz wichtig für dich: du bist nicht in Elternzeit! Das bedeutet, dass du nur so lange beitragsfrei versichert bist wie du Elterngeld bekommst, danach musst du dich selbst versichern oder beim Mann in die Familienversicherung.

Falls du eine Kinderbetreuung hast nach dem Elterngeld, dann kannst du ALG I bis zum neuen Mutterschutz beantragen.(dann bist du darüber versichert).

Falls nicht, dann bist du einfach zu Hause ohne Geld bis zur Geburt des 2. Kindes. Ab da wieder Elterngeld. Das errechnet sich dann aus den 12 Monaten vor der Geburt, liegen da Monate deines 14-monatigen Elterngeldbezugs drin werden diese ausgeklammert. Bringt dir aber für die Höhe des Elterngeldes nichts, da du ja vor dem 1. Mutterschutz auch nur ALG hattest und das mit 0€ in die Berechnung hineinfließt.

Somit bekommst du den Mindestsatz Elterngeld plus Geschwisterbonus.

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☝🏻 Und die Moral von der Geschicht, Informationen holt man lieber früher als später ein.

Danke für den guten Beitrag.

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Liest man hier leider sehr oft, dass hinterher eine böse Überraschung kommt....

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Danke für eure Antworten!
Also...
Ich war von 2017 - März 19 in einer Firma (Arbeit) hab dann keine Verlängerung bekommen, deshalb März 19 Vertrag ausgelaufen. Dann habe ich ALG1 beantragt von April19 - August 19. Dann Mutterschutz (Geburt 29.09.19) danach ja nochmal Mutterschutz. Dann Elternzeit/Elterngeld bis 28.11.20... Meine Tochter ist für den 02.11.20 in der Krippe angemeldet und ich wollte dann am 1.12.20 einer anderen Tätigkeit nachgehen (so jetzt erneut Schwanger) was mach ich nach dem 28.11?... Hoffe es ist jetzt verständlicher wird mir die Caritas helfen können?

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Entweder du hast einen neuen Job ab 29.11., dann gehst du bis zum Mutterschutz arbeiten, oder du hast keinen Job, meldest dich arbeitslos und bekommst Arbeitslosengeld in dem Umfang, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Arbeitslosengeld zählt allerdings mit 0 € in die Elterngeldberechnung. Deshalb würde ich unbedingt versuchen eine Arbeit zu finden. Im schlimmsten Fall hast du sonst nur den Mindestbetrag Elterngeld zzgl. Geschwisterbonus.

Alles Gute!