2. Kind innerhalb der Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich habe in zwei Wochen ein Beratungsgespräch, aber vlt kennt sich hier jmd gut aus und kann mir kurz bestätigen ob ich richtig liege... oder auch nicht 😁

Mein Fall ist nicht kompliziert, trotzdem tu ich mir immer schwer mit fachchinesischen Texten....

Ich bin bin bis Juni '21 in Elternzeit meines 1. Kindes. Im Januar '21 kommt Baby Nr. 2.
Vor Baby Nr. 1 habe ich Vollzeit im Unternehmen gearbeitet, aktuell in Teilzeit in Elternzeit.
Wenn ich in Mutterschutz für Baby Nr. gehe, habe ich genau 12 Monate in Teilzeit in EZ gearbeitet.

Ist es richtig dass:
- ich das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Baby Nr. 1 bekomme, da ich ja quasi noch einen Vollzeitvertrag habe weil ich noch in Elternzeit bin, und
- sich das Elterngeld aus den 12 Monaten Teilzeit-Gehalt berechnet die ich vor Baby Nr. 2 gearbeitet habe

Habe ich irgendwas vergessen zu beachten??

Danke euch vielmals!!

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Nein, beides ist falsch. Ausgeklammert aus der Berechnung des Elterngeldes werden maximal 14 Monate nach der Geburt von Kind 1. Die Monate danach bis zum Mutterschutz zählen für die Berechnung. Ich vermute, in deinem Fall also die 12 Monate, die du Teilzeit gearbeitet hast. Wann ist Kind 1 denn geboren?

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Ah sorry falsch gelesen. 2 ist richtig.

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Danke für die Antwort. Kind 1 ist im Juni '18 geboren.
Ok, Punkt 2 ist richtig, aber warum ist Punkt 1 falsch. Kannst du mir erklären wo ich meinen Denkfehler habe?

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