Eine Frage an euch:
Ich möchte 2 Jahre EZ beantragen, jedoch nur auf ein Jahr das Geld bekommen, sodass ich im zweiten Jahr ohne Abzüge arbeiten (bzw. mal einspringen) könnte wenn ich das ev möchte.
Also gebe ich beim Elterngeldantrag ein Jahr an (1.-12. Lebensmonat) beim Arbeitgeber aber 1.-24. Lebensmonat oder?
Mein Mann möchte nicht direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen, sondern erst so um den 12. Lebensmonat. Beim AG muss er das dann 7 Wochen vor Antritt angeben aber wie mache ich das mit dem Elterngeldantrag wenn wir seinen Zwitraum noch nicht 100% festgelegt haben?
Kann mit jmd helfen bzw Info‘s geben??
Danke
Liebe Grüße
LISJE
Elternzeit Vater
Dein Mann kann seinen Elterngeldantrag später stellen. Ist kein Problem.
Du solltest aber in deiner Anmeldung der Elternzeit beim AG schreiben...“ im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx.(1 Tag vorm 2. Geburtstag)...“ Deine Elternzeit beginnt ja erst nach dem Mutterschutz (dessen Länge wird nur miteinberechnet)
Noch ein kleiner Hinweis: Elternzeit kann beim Arbeitgeber taggenau genommen werden. Du kannst also 24 Monate nehmen. Du kannst aber auch sagen "bis zum 31.10.2022" (also zum Beispiel) ganz unabhängig vom Geburtsdatum.
Man kann den Elterngeldantrag auch später nich mal ändern. Also ist es möglich, jetzt schon mal für die Monate 12 und13 (als Beispiel) Elterngeld für den Vater zu beantragen und das dann aber kurz vorher noch auf beispielsweise 13 und 14 zu ändern.