Rückkehr in Job nach Elternzeit

Hi ihr alle,

hoffe ihr könnt mir die Augen öffnen.

Unser Sohn war ein Extrem-Frühchen bei 24+2 am 12.07.2020. Meine 18 Wochen Mutterschutz gehen bis zum 15.11.2020.

Meine Elternzeit muss ich meinem AG spätestens am 27.09.2020 mit der 7-Wochen-Frist mitteilen.

Ich werde mich auf zwei Jahre festlegen, wobei ich, wie auch bei unserem ersten Sohn, eigentlich vor hatte nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen.

Nun wissen wir aber noch nicht, ob unser Sohn Schäden von der Frühgeburt davongetragen haben könnte und ob ich überhaupt nach einem Jahr wieder arbeiten gehen kann. Im Moment liegt er ja auch noch im Krankenhaus, wielange ist bisher nicht absehbar.

Könnt ihr mir Hilfestellung geben, wie ich dieses "Ich weiß nicht, ob ich nach einem Jahr wieder arbeiten kommen kann" in meine Mitteilung zur Elternzeit an meinen AG formulieren kann?

Bisher habe ich Folgendes zusammenbekommen:

"hiermit teile ich Ihnen die Geburt meines Sohnes ***, geboren als Frühchen am 12.07.2020, mit. Eine Kopie der Geburtsurkunde füge ich bei.

Nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist am 15.11.2020, werde ich meine Elternzeit beanspruchen vom 16.11.2020 - 15.11.2022.

Nach derzeitigem Stand beabsichtige ich ab dem 12.07.2021 meinen Resturlaub von 2020 aufzubrauchen, den ich aufgrund der Umstände nicht nehmen konnte (Gesamt: 22 Tage)

Ab dem 11.08.2021 würde ich der Arbeit theoretisch wieder zur Verfügung stehen.

Leider ist in diesem Moment noch nicht absehbar, ob *** durch seine Frühgeburt Schäden davongetragen haben könnte.

Daher muss ich mich derzeit auf die gesetzliche Frist von 7 Wochen vor Antritt meiner Arbeitsaufnahme berufen"

Stimmt das mit den 7 Wochen? Ich weiß nur, dass man eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit mit 7 Wochen Frist ankündigen muss.

Kann man das was ich zusammengeschrieben habe anders besser formulieren? Habe ich was vergessen oder kann ich Sachen auch weglassen? Ich möchte meinen Arbeitgeber so gut wie möglich vorbereiten, wir haben ein sehr gutes Verhältnis miteinander.

Ich bin dankbar für alle Ratschläge.

Schönen Abend

Sandra

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Hi Sandra,
Ich würde ehrlich gesagt nicht was von Folgeschäden reinschreiben. Klingt nach „wird in Zukunft oft ausfallen“.
Einfach „derzeit plane ich nach einem Jahr Elternzeit in Teilzeit zurückzukehren und werde diesbezüglich fristgerecht mit ihnen in Kontakt treten“.
Meine Meinung ;-)
Euch alles Gute!!

2

Ich würde das auch so nicht schreiben. Kündige die 2 Jahre an und schreib rein, dass du dir vorstellen kannst, nach ca einem Jahr Teilzeit in Elternzeit zurückzukommen und dass du dich hierfür rechtzeitig vorher mit deinem Chef in Verbindung setzt. Die Gründe für die Teilzeit in Elternzeit oder die längere Abwesenheit gehen deinen Arbeitgeber nix an. Selbst bei einem völlig gesunden Kind hast du das Recht noch nicht jetzt zu entscheiden, an welchem konkreten Datum du zurückkommen willst.
Auch das mit dem Urlaub würde ich komplett raus lassen.
Alles Gute für euch!

3

Also aktuell nimmst du ab Ende Mutterschutz 2 Jahre. Das geht, aber das sind nicht die "gängigen" 2 Jahre Elternzeit. Nur als Hinweis, die würden nämlich dann bis zum 2. Geb. deines Kindes gehen. Denn Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet, wenn man beides direkt im Anschluss nimmt.

Solltest du also wirklich die ersten 2 Lebensjahre meinen muss es einfach heißen "Ich nehme Elternzeit im Anschluss an meiner Mutterschutzfrist bis zum 11.07.2022.

Dann was zum Urlaub: Man kann Resturlaub nicht in der Elternzeit nehmen, auch nicht, wenn du innerhalb der Teilzeit in Elternzeit schon wieder arbeitest. Resturlaub kann erst nach Beendigung der Elternzeit aufgebraucht werden. Also nach dem 11.07.2022 oder wenn du es so meintest wie geschrieben dann nach dem 15.11.2022.

Und zum geplanten Wiedereinstieg würde ich einfach schreiben "Ich erwäge nach ca. einem Jahr in Teilzeit in Elternzeit wieder an meinen Arbeitsplatz zurück zu kehren. Diesbezüglich komme ich fristgerecht erneut auf Sie zu".

4

Zum Urlaub. Da würde ich am Ende schreiben:
"Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Elternzeitanmeldung und meiner verbliebenen Resturlaubstage". Dann hast du die 22 Tage auch schwarz auf weiß und dann kann man nach der Elternzeit klären, wie man damit umgeht.

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Ganz wichtig:

Wenn du 2 Jahre Elternzeit anmelden möchtest geht diese bis zum Tag vorm 2. Geburtstag, also bis zum 11.07.22. der 15.11. wären 2 Jahre und 4 Monate und 3 Tage...

Den Absatz mit den Folgeschäden würde ich auch weg lassen. Das wirkt negativ auf AG und ist überflüssig.

Den Resturlaub kannst du erst nach der Elternzeit nehmen,

Die Teilzeitarbeit würde ich jetzt noch garnicht erwähnen, sondern wirklich erst später einfach beantragen.

6

Ich würde jetzt nur ganz kurz und knapp sagen bis wann du in Elternzeit gehen möchtest und fertig.

Dem Wiedereinstieg würde ich dann, wenn es soweit ist, mit der Frist von 7 Wochen anmelden. Du weißt heute noch nicht nicht was in zwei Jahren ist, warum also jetzt schon für etwas festlegen, was du noch gar nicht abschätzen kannst.

Meine EZ Anmeldung und auch die Anmeldung für TZ in EZ Bestand aus einem Satz. Mehr geht den AG doch gar nichts an.

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Die Teilzeit in Elternzeit muss man beantragen, nicht anmelden 😉

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Am flexibelsten bleibst du, denn du erstmal 2 Jahre EZ anmeldest.
Diese endet dann am Tag vor dem 2. Geburtstag deines Kindes. Dann kannst du bei Bedarf noch ohne Probleme das dritte Jahr hinhängen.

Über Teilzeit in EZ würde ich nichts schreiben, das kannst du dem Chef ja mündlich sagen.