Vetmieter zahlt Betriebskostenrückerstattung nicht

Hallo.
Mein Mann hat mit dem Vermieter ein Vertrag in dem er monatlich Renovierungskosten in Höhe von 100 Euro zahlt insgesammt soll mein Mann 2000 Euro an den Vermieter zahlen. Nun kam die Betriebskostenabrechnung und wir bekommen ordentlich etwas wieder. Nun wurde uns aber gesagt, dass das Geld wegen den Renivoerungskosten einbehalten wird. Steht mir nicht zumindest die Hälfte des Betrages zu, da ich ja mit den Renovierungskostenvertrag nicht einverstanden war und deshalb auch nicht unterschrieben habe? Als Mieter sind ja mein Mann und ich angegeben. Oder steht uns sogar der ganze Betrag zu, da mein Mann ja eine Ratenvereinbarung von 100 Euro monatlich hat und somit nur Verpflichtet ist die 100 Euro monatlich zu zahlen?
Kennt sich damit jemand aus?

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Was sind das für Renovierungskosten?

Ich nehme an, ihr seid ausgezogen und müsst diese jetzt zahlen?

Grundsätzlich steht ihr ja beide im Mietvertrag. Also haftet ihr gesamtschuldnerisch. Im Regelfall hängst du dann auch in der Ratenzahlungsvereinbarung mit drin, wenn die Außenstände im Rahmen des Mietverhältnisses entstanden sind.

In wie weit es zulässig ist, die Betriebskostenrückerstattung auf die Außenstände anzurechnen, kommt auf die Vereinbarungen an.

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Wir sind ausgezogen und es gab wohl ein paar Mängel in der alten Wohnung die beseitigt werden mussten. Wir haben allerdings die Wohnung komplett renoviert übergeben und das war schon nicht billig, neue Böden und neue Tapeten. Die Wohnung wurde in einen guten angemessenen Zustand übergeben. Wir haben bereits von mehreren Mietern gehört, dass sie beim Auszug Renovierungskosten Zahlen mussten. Diese wurden aber nicht vorher im Mietvertrag vereinbart. Da mein Mann alleine zur Wohnubgsübergabe war hat er unter der Bedingung, dass ich mit der Summe nichts zu tun habe und er es in monatlichen Raten je 100 Euro abbezahlen kann. Damit war der Vermieter auch einverstanden. Es gibt einen Ratenvereinbatungsvertrag zwischen meinem Mann und dem Vermieter in dem die Summe 100 Euro monatlich festgehalten wurde.

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Nein, er darf die Rückzahlung nicht einbehalten. Ihr hättet schon bei Auszug einen Anwalt oder den mieterschutzbund einweihen sollen, das, was du beschreibst, klingt nicht korrekt - wenn ihr die Wohnung nicht in schutt und Asche gelegt habt. Ich glaube, der zockt euch ab.

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Betriebskosten sind für den Vermieter ein durchlaufender Posten. Die DARF er nicht behalten. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, das Guthaben aus den Betriebskosten zu nutzen um Mietschulden zu tilgen.
Er dürfte allerdings eine Kaution zurückbehalten oder das Geld mit der Kaution verrechnen.

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Ich war bisher Vermieter. Meine Ansicht nach, hätte ich an eurer Stelle erstmal eine Auflistung der angeblichen Mengel verlangt um zu sehen was genau es ist. Eventuell selbst beheben bzw. Wenn es fachmännisch gemacht werden muss mal einen Kostenvoranschlag geholt. Für mich persönlich hört sich das dobios an. Was die Rückzahlung angeh, habt ihr eine Vereinbarung, und nein dann darf er das nicht ohne euer Einverständnis einbehalten. Manchmal ist es günstiger einen gutachter zu beauftragen als blind eine Vereinbarung zu unterschreiben

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Teile solcher kravierenden Mengel hätte auch eure Versicherung übernehmen müssen die allerdings wieder einen gutachter rausschicken was vielen Vermietern nicht passt