Darf Unterhaltspflichtiger in Elternzeit gehen?

Hi :)

Mein Ehemann ist unterhaltspflichtig für seinen siebenjährigen Sohn und zahlt den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Er arbeitet 30 Stunden und verdient netto ca. 1500 €. Vollzeit arbeiten kann er aufgrund von Depressionen und einer Angststörung nicht. Er hat es versucht, es endete mehrfach in einer depressiven Episode und in Krankengeld :( Jetzt ist er gut betreut und medikamentös eingestellt, alles prima :)

Unterhalt wurde nie berechnet, er hat sich immer an der Tabelle orientiert.

Mit der Kindsmutter gibt es keinen Kontakt.

Er zahlt auch trotz Corona-Bonus z. B. ganz normal den Unterhalt.

So, nun wollen wir auch ein Baby und er möchte gern in Elternzeit gehen und ich werde weiter arbeiten.

Kann er in Elternzeit gehen, wenn er ganz normal den Unterhalt weiter zahlt? Klar, wir haben natürlich durch das Elterngeld dann Einbußen und ich verdiene auch nicht die Welt, aber wir bekommen das hin :)

Klappt das so, wie wir uns das vorstellen?

LG

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Hallo

Natürlich kann er auch in Ez gehen. Er bekommt ja dann auch EG.

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Solange er den Mindestunterhalt zahlen kann...ja.

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Diese Antwort ist nicht korrekt! Bitte informiere dich über die aktuellen Urteile!

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...und wenn nicht, bekommt die Mutter Unterhaltsvorschuß.

Es gibt längst entsprechende Urteile, dass das Recht des Vaters auf Elternzeit mehr wiegt, als das Recht des älteren Kindes auf identischen Unterhalt.

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Selbstredend darf er in Elternzeit gehen.
Er darf natürlich den Unterhalt in der Höhe weiterzahlen, aber der Unterhalt kann auch entsprechend seines Einkommens in der Elternzeit herabgesetzt werden.

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Wobei die Ehefrau ihm ggf zu Unterhalt verpflichtet ist.

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Aber wer bestimmt, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss?

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