Bisher nur Gefanken

Guten Morgen Mädels,
Ich schätze diese Frage kam hier schon hunderte male vor.
Und es sind bisher nur Gedanken.. wie berechnet sich denn das Elterngeld wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden würde.

Sachlage bis jetzt:
War im Musch von 26.4. - 30.8.20
Kind 1 wurde am 21.5. geboren
Elternzeit für 2 Jahre beantragt
Elterngeld bekomm ich auf 1 Jahr ausbezahlt.

Da wir ICSI Kandidaten sind, hab ich die Überlegung gestartet dann ab Januar/Feb einfach nicht zu verhüten und schauen ob es vielleicht so klappt.

Aber wie würde sich das auf das Elterngeld dann auswirken von kind 2 falls es so klappen würde.
Bzw wann macht eine 2 SS Sinn? Sollen wir nach dem abstillen direkt wieder in die Kiwu Klinik?

Wie habt ihr das so gehandhabt?

Lg lillymaus

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Alle Monate, von Juni 21 bis zum neuen Mutterschutz werden mit 0 Euro fürs Elterngeld gerechnet. Die restlichen, um wieder auf 12 zu kommen, werden mit deinem Gehalt von vor dem ersten Kind berechnet.

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Hi.
Mei, ist das kompliziert.
Also wärst praktisch gut wenn Kind 2 im August 21 käme, um das selbe Elterngeld wie jetzt bei Kind 1 zu bekommen?
Ich sitz gerade etwas auf der Leitung 🙈😅
Oder halt solange wie beantragt (2 jahr in Elternzeit bleiben) und dann zwischendurch wieder ganz normal arbeiten gehen. Aber da müsste ich ja erst wieder ein Jahr komplett also 100% arbeiten dass ich nachher wieder aufs gleiche Elterngeld komm. Richtig? Lg und danke für die Antwort

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Richtig.