Restliche elternzeit vom 1. Kind beanspruchen, wann-wie?

Hallo ihr Lieben!

Ich möchte kurz fragen, ob vielleicht jemand weiß, wann ich die ‚verlorene‘ elternzeit vom 1. Kind beanspruchen muss damit mir nichts verloren geht.

Es geht dabei um 4 Monate die sich zum 2. Kind überschneiden, weil ich dann eher in Mutterschutz gehe und deshalb vorzeitig beende. Ich würde dann anschließend an die Elternzeit vom 2. Kind noch die 4 Monate dran hängen wollen.

Welche Fristen muss ich denn da beachten und was wäre, wenn ich die 4 Monate dann doch nicht brauchen würde. Kann man dann problemlos auch eher wieder anfangen?

LG 🤗

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Du hast keinen Rechtsanspruch auf die restlichen vier Monate von Kind 1, wenn du diese bereits angemeldet hast (so lese ich das raus). Du kannst deine Elternzeit vorzeitig BEENDEN, nicht UNTERBRECHEN

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Außer natürlich, dein AG ist einverstanden! Dann musst du das aber mit deiner PA klären

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Also auf der Webseite steht dass die Monate unter keinen Umständen einfach wegfallen und man sie bis zum 8. Geburtstag nachholen kann. Nur eben nicht wie man sie beantragt 🤔

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https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit/73832

Schau mal dort

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Ja ich lese es, aber mein Kopf macht ein Fragezeichen. 😅
Genau auf dieser Seite war ich 🤯

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"Drei Zeitabschnitte
Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes liegt.
Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Anmeldefristen
Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt 7 Wochen vor Beginn. Für Elternzeit, die zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden soll, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn."

Im oberen Bereich ist beschrieben, wann der AG ablehnen darf, das wäre evtl. für dich interessant.
Im zweiten Abschnitt steht, wenn die EZ noch innerhalb der ersten drei LJ genommen wird, dann 7 Wochen vorher, wenn die EZ nach dem 3. LJ 13 Wochen vor Beginn anmelden.

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