Kann der AG kurzfristig Wochenendarbeit anordnen?

Ich brauche hier mal kurz Hilfe von jemandem, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.
Mein Freund und ich haben ein gemeinsames Wochenende geplant. Keine Kleinigkeit für mich als Alleinerziehende, das so einzutüten, das hat einiges an Planung beinhaltet und wir freuen uns seit Wochen darauf. Übernachtung ist gebucht etc.

Nun gibt es ein kurzfristiges Problem und mein Freund soll am Wochenende arbeiten. Er hat gleich zu mir gesagt das wird er nicht machen und sich krank melden. Aber ich finde das ist einfach eine unmögliche Art des Arbeitgebers. Ich kenne mich nicht aus, aber darf das überhaupt so angeordnet werden?! Wäre froh über Antworten, am liebsten mit Quellen, die ich ihm zeigen kann.

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Ja, darf er. Vorausgesetzt ist jedoch, dass die Arbeitstage nicht im Arbeitsvertrag definiert sind z. B. Mo-Fr. und er es mindestens 4 Tage im Voraus angekündigt hat.

Krank melden ist übrigens eine ganz schlechte Idee. Ich würde meinem Job nicht für ein Paarwochenende riskieren.

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Das kann dir keiner beantworten, ohne den Arbeitsvertrag zu kennen. Bei mir als Beamtin kann alles angeordnet werden. Auch ganz kurzfristig.... Also für den nächsten Tag

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Er ist ein einfacher Angestellter und arbeitet üblicherweise Mo. - Fr.

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Wie wäre es, erstmal mit dem Ag zu reden?

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Würde ich in der Situation auf jeden Fall so machen. Ich weiß aber nicht genau, wie sein Verhältnis zu seinem Chef ist und kann auch nicht gut einschätzen, wie dringend das Problem und wie wichtig seine Anwesenheit ist. Deswegen würde mich interessieren, wie die rechtliche Lage ist.

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Was steht im Arbeitsvertrag? Ohne das zu wissen, kann das keiner beantworten.

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"Er hat gleich zu mir gesagt das wird er nicht machen und sich krank melden. "

Ich finde das eine unmögliche Art deines Freundes.

Ich arbeite auch in einem Büro und das von Mo-Fr. In meinem Arbeitsvertrag stehen aber Wochenstunden, keine Tage.
Ist es denn eine Laune des AG oder vielleicht wirklich notwendig?
Ich würde mich sicher auch ärgern, aber wenn ich weiß, dass diese Arbeit dringend nötig ist, dann würde ich sie erledigen, denn ich bekomme pünktlich am Monatsende Geld und würde versuchen dann auch mal flexibel zu reagieren, wenn sowas Ausnahmen sind.

Wenn sowas ausgenutzt werden würde, ist das sicher was anderes, aber so klingt das nicht.

Btw: ich bin sehr froh, dass mein AG in diesen Zeiten alles dran setzt Arbeitsplätze zu sichern und ich bis jetzt keine Einbußen habe, schon deswegen verhalte ich mich ihm ggü. auch loyal.
Wenn eine Stornierung nicht mehr kostenfrei möglich ist, dann würde er mir die Kosten auch erstatten. Das ist glaube ich auch geregelt.

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Es geht eigentlich gar nicht so sehr um Stornierungskosten, das Wochenende wird nicht superteuer. Es ist halt sehr bitter, weil ich wie geschrieben alleinerziehend bin und nicht so ohne weiteres ein Wochenende verschwinden kann. Verschieben ist auch keine Option - an den folgenden Wochenenden steht die geplante Betreuungsmöglichkeit nicht zur Verfügung, und danach wird das Wetter für die geplante Aktivität nicht mehr angemessen sein. Es war für uns das erste gemeinsame Wochenende ohne meine Kinder seit drei (!) Jahren und insofern nicht irgendein Paarwochenende. Das tut mir schon sehr weh.

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Das kann ich völlig nachvollziehen!
Ich würde mich auch aufregen und schimpfen und meckern, aber meiner Meinung nach ist es nicht zu ändern und so schade es ist, es lohnt nicht das Arbeitsverhältnis zu belasten. Denn dieses sorgt immerhin dafür, dass man sich sowas leisten kann.

Krank feiern kann sowas von nach hinten los gehen. Ich würde es mir gut überlegen.

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Kommt drauf an. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Samstag oder Sonntag?
Da dein Freund ja offensichtlich *krank feiern* will, wird es wohl wissen was vereinbart ist.
Ich finde es eine denkbar schlechte Idee.

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Wenn Wochenendarbeit nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag konkret ausgeschlossen wurde, darf es der Arbeitgeber verlangen.

https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Pflicht_zur_Sonntagsarbeit_auch_ohne_arbeitsvertragliche_Grundlage_LAG_Baden-Wuerttemberg_9Sa20-08.html