Hallo ihr lieben,
Auch wollte mal ganz grundsätzlich was nachfragen.
Im März bekommen wir unser erstes Kind, und ich werde die 3 Jahre beanspruchen.
Hat der Vater meines Kindes, irgendein Recht auf Urlaub nach der Entbindung? Wenn ja wie lange, und wird das bezahlt ?
Uns ist nur wichtig zu wissen, ob es evtl. die Möglichkeit gibt 2-4 Wochen „Vaterschaftsurlaub“ zu machen. Länger käme nicht in frage. Und sollte am besten bezahlt sein. Hört sich total blöd an, aber ich hoffe das ihr versteht wie das gemeint ist. :)
Gute Nacht und danke für jede Antwort
Lara, mit 14+2 Krümel ❤️
Elternbeirat für VÄTER
Lach* meinte in der Überschrift Elternzeit...
Der Vater kann auch Eltenzeit nehmen, wenn er angestellt ist. Wie das bei Beamten und Selbstständigkeit ist, weiß ich nicht.
Es gibt max 60 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens von vorher. Aber max bis zu einem Höchstbetrag, ich meine bei uns war der Höchstbetrag 2100 Euro damals. Der Arbeitgeber muss unter gewissen Voraussetzungen der Eltenzeit zustimmen (Betriebsgröße etc.). Muss man mind. 7 Wochen vorher beantragen. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch Kündigungsschutz.
Allerdings gab es bei uns damals die Vorgabe, dass bei max. 14 Monaten zusammen, der Vater mind. 2 Monate nehmen muss. Bis spätestens zum 14. Lebensmonat des Kindes. Also werden 2 bis 4 Wochen schwierig, es sei denn der Papa nimmt nur normalen Urlaub.
Die Monate konnten bei uns damals (Kind ist inzwischen über 4 Jahre alt) auch aufgeteilt werden. Z.B. der erste und 14. Lebensmonat.
Hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße und alles Gute weiterhin
Beamte und Selbstständige können auch Elternzeit nehmen.
Das Elterngeld wird bei 1800 Euro gedeckelt.
Ja, der Vater muss mindestens 2 Monate nehmen.
Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden, man hat jedoch erst ab 8 Wochen vor Beginn den Kündigungsschutz.
Elternzeit kann jeder nehmen, auch im Kleinbetrieb.
Ez darf der AG nicht ablehnen.
Ich würde das mit dem Chef (von dem werdenden Vater) besprechen. Mein Partner geht nicht in Elternzeit, bekommt aber für einen Monat Urlaub, der bezahlt wird. Der Urlaub geht dann los, wenn die kleine kommt, für die Entbindung bekommt er Sonderurlaub.
Wie gesagt würde es direkt in der Firma ansprechen.
Das wird dann aber am normalen Jahresurlaub abgezogen, oder bekommt dein Mann den dann geschenkt?
Drei Tage bekommt er geschenkt und die restlichen sind von seinem Jahresurlaub.
Mein Mann hatte sich immer 3 Wochen Urlaub offen gehalten. Hat dann auch mit seinen Chefs besprochen, dass er diesen Urlaub spontan im Zeitraum zwischen XY einsetzen wird. Das werden wir auch diesmal zu handhaben. Bei unserem Sohn war er sogar knapp 5 Wochen daheim, da er noch durch einen langen Krankheitsausfall unheimlich viel Urlaub angespart hatte.
Ich meine aber mindestens 2 Tage müsste es zusätzlichen Sonderurlaub bei Geburt des Kindes geben.
Ha en wie auch so gemacht, da mein Mann erst im Juni einen neuen Job angenommen hat, kam für ihn Elternzeit zu machen nicht in Frage. Er hat direkt zu Beginn seines neuen Jobs m it dem Chef geredet, dass er die 17 Tage Urlaub, die er dieses Jahr dann hat, ab Entbindung nehmen möchte, wenn das möglich ist.
Recht auf Urlaub? Nein. Aber er sollte beim Chef einfach mal anfragen.
Er könnte Elternzeit nehmen, geht natürlich auch für 2-4 Wochen. Aber unbezahlt, Elterngeld gibt es so nicht. Dazu müsste er mindestens 2 Monate nehmen.
Bei uns war es so, dass ich ja elternzeit genommen hab. Ein recht, während du zu Hause bist, hat er nicht. Da muss er auf Kulanz des AG hoffen. Soweit ich weis in jedem Beruf. Also man beantragt das beim AG aber im endeffekt entscheidet er es. Egal ob paar wochen urlaub oder 2 monate elternzeit, wo auch er nur 60% (oder so) seines gehaltes bekommt.
Er kann Urlaub beantragen (da ist es aber auch je nach branche/AG unterschiedlich wie lang die das genehmigen. Beim letzten Kind hat meiner nur 2 Wochen bekommen) oder er nimmt vaterschaftszeit für 1-2 Monate.
Ansonsten hat er nur ein recht auf vaterschaftszeit, wenn du arbeiten gehst.
So schaut die rechtslage aus. Würde er primär zu Hause bleiben und du arbeiten gehen, dann müsstest du auch mit deinem AG die zeit beantragen und hoffen, dass er sie genehmigt.
p.s. er kann während deiner elternzeit auch elternzeit nehmen. Dann habt ihr 14 Monate insgesamt. Aber da musst du dann bei deinem AG arbeiten gehen.
Aus finanziellen Gründen haben wir es gelassen und unser AG war immer kulant und hat ihm dann 4 Wochen Urlaub genehmigt. Maximal waren nur 2 am Stück erlaubt. Also 3 wochen Urlaub wurde im Betrieb nie genehmigt. Aber auch nur, weil wir da zufällig immer überbesetzt waren und es unserem AG grad recht kam 😆 ansonsten hätte er die Mitarbeiter fragen müssen ob sie mit den Stunden runter gehen. Hätte er keinen gefunden hätte er ungern andere Wege gehen müssen.
Ich frage mich, woher du diese Info hast.
Zum einen ist Elternzeit vom Elterngeld zu unterscheiden.
Beide können (gleichzeitig) in Elternzeit und beide können auch Elterngeld beziehen.
Da muss keiner arbeiten, während der andere Elternzeit macht.
Man bekommt eben nur insgesamt 14 Elterngeldmonate (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) und kann die untereinander aufteilen. Also beide 14 Monate + Elternheld für beide in der Zeit geht nicht. Aber wenn zB beide 7 Monate gehen, können auch beide 7 Monate Elterngeld beziehen.
Hier die offiziellen, korrekten Infos für Deutschland:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770
Wir haben in den letzten 2 Jahren Kinder bekommen und uns intensiv damit auseinandergesetzt.
Guten Morgen!
Leider sind hier einige Antworten so nicht ganz korrekt. Ich verweise hier gerne auf folgende Infobroschüre:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770
Es gilt auf jeden Fall zu unterscheiden:
Elternzeit und Elterngeld, sowie ganz normaler bezahlter Urlaub.
Bei letzterem wurde schon alles gesagt: dein Mann kann sich evtl. mit seinem AG abstimmen, dass er flexibel (falls möglich) die 2-4 Wochen Urlaub nimmt, sobald das Kind geboren wird/wurde. Das ging bei meinem Mann bei Kind 1.
Elternzeit:
Jedes Elternteil hat (sofern das Kind im Haushalt lebt) ein Recht auf 3 Jahre (unbezahlte) Elternzeit. Sofern diese rechtzeitig (mind 7 Wochen im Vorfeld) „besntragt“ wird, kann der AG diese innerhalb der ersten 3 Lebensjahre nicht ablehnen. Man muss diese aber in 2 Zeitabschnitte nehmen, beim 3. könnte der AG dies ablehnen bzw. auf einen anderen Zeitraum bestehen. Dabei ist es egal, ob nur einer oder beide gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Elterngeld:
Wenn beide Elternteile in den erste 14 Monaten Elternzeit nehmen (hierbei müssen beide mind. 2 Monate (aber nicht am Stück) nehmen, können eben diese 14 Monate Basis-Elterngeld gezahlt werden. Als Beispiel: die Mutter nimmt 12 Monate und der Vater 2 Monate. Höchstsatz sind 1800€. Das Elterngeld wird anhand des Gehalts der letzen 12 Monate berechnet und beträgt sowas um die 60-70% des eigentlichen Gehalts.
Wir haben uns diesmal so gemacht:
Ich nehme 3 Jahre Elternzeit, arbeite ab dem 3. Jahr Teilzeit in Elternzeit. Bekomme 10 miaute Basis-Elterngeld (die Mutterschaftsmonate werden hierbei aber „abgezogen“). Mein Mann nimmt 2x 2 Monate in den ersten 14 Lebensmonaten und bezieht dort auch Basis-Elterngeld.
Falls du noch Fragen hast, kannst du mir gerne schreiben. Ansonsten kann ich euch die Broschüre an Herz legen, oder ihr geht mal zu einer Beratung (da bekommt man eher die richtigen Antworten).
Liebe Grüße!
Glaube habe mich was blöd ausgedrückt... ich werde in Elternzeit gehen und für meinen Mann steht fest das er arbeiten möchte. Würde trotzdem gern ein paar Wochen nach der Geburt an meiner Seite sein. Ich wollte wissen ob es in den Zeitraum von 1-4 Wochen nach der Geburt möglich ist, sowas normal weiter bezahlt zu bekommen ohne Urlaub zu nehmen 😊
Du möchtest quasi ein „Geschenk“ vom Arbeitgeber haben. 4 Wochen bezahlen Urlaub zusätzlich zum normalen Urlaub, als Geburtsgeschenk?
Da kann dein Mann seinen Chef ja mal lieb drum bitten....
Ich glaube man hat gesetzlich 1 Tag Sonderurlaub für die Geburt. Ansonsten muss man Elternzeit nehmen oder ganz normal Urlaub. Die Frau hat ja nur Mutterschutz weil eine Schwangerschaft und Entbindung tatsächlich körperliche Anstrengungen sind, sowas hat ein Vater nicht. (Salopp gesprochen)
Neun, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Tag Urlaub gibt es nicht.
Stimmt.
Mann kann zwar mit der Partnerin ins Krankenhaus wenn sie dazu allein nicht in der Lage ist, das wäre dann eine Verhinderung im Sinne von § 616 BGB, allerdings wäre der Tag dann unbezahlt. Ggf. kann man stattdessen zur "Pflege eines Angehörigen" dafür Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Also ist nunmal so, die Frau hat frei für ihre Leistung das Kind auszutragen und zu gebären sowie hinterher zur Erholung und Genesung, der Mann hat, biologisch gesehen, nichts dazu beizutragen also hat er auch keinen Grund der Arbeit fernzubleiben.
Die Möglichkeiten sind ggf. Sonderurlaub durch Anspruch im Arbeits/Tarifvertrag, i. d. R. 1 Tag, sowie offiziell Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Wieso der Arbeitgeber auch mehr bezahlen sollte weiß ich nicht. Die Bezahlung der Mutter wird ja auch 1:1 von der Krankenkasse erstattet, also technisch gesehen wird man von seinem Arbeitgeber für die Abwesenheit eben nicht bezahlt.
Ich danke euch für die Antworten!!!
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