Berechnung Elterngeld

Kann mir evtl jemand sagen wie sich in unserem Fall das Elterngeld berechnet
Kind Nr 1 kam am 15.08.2019. Habe das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt a 900 Euro pro Monat. Kind Nr 2 kommt in Anfang Juni. Meine Elternzeit geht noch bis August 2021. Der Arzt möchte mir wegen einer Risikoschwangerschaft ein Berufsverbot erteilen.

1

Das Elterngeld wird immer aus deinem Einkommen 12 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Dass du das Elterngeld von Kind 1 aufgeteilt hast, ist dabei nicht relevant. Es werden maximal 12 Monate (bei Elterngeld Plus 14) beachtet.

Wenn dein Kind am 01.06.21 kommt, dann beginnt dein Mutterschutz am 20.04.21. Das heißt dein Berechnungszeitraum ist April 2020 - März 2021.

Bei Kind 1 hast du bei 12 Monaten bis September 2020 Elterngeld. Daher werden für die Berechnung dieser Monate dein Gehalt von vor der Elternzeit berücksichtigt. Danach hast du für die Berechnung praktisch keine Einnahmen. Die Mindestsumme (300 € Elterngeld) wird angenommen.

Und dann kriegst du am Schluss natürlich noch 10 % Geschwisterbonus.

Wie das mit dem Beschäftigungsverbot ist, weiß ich nicht. Aber ich glaube, diese Monate werden dann auch von vor der Elternzeit genommen.

Im Endeffekt würdest du also wieder dein volles Elterngeld + Bonus bekommen.

Liebe Grüße
Plunse

PS: Keine Gewähr!

2

Also, da du noch in Elternzeit bist, brauchst du kein Beschäftigungsverbot. Du arbeitest ja eh nicht.
Du solltest aber deine Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden, dann bekommst du den vollen Arbeitgeberzuschuss.

Dein Elterngeld errechnet sich aus 5 Monaten mit 0 Euro Einnahmen und 7 Monaten mit deinem alten Gehalt. Plus 10% Geschwisterbonus, solange Kind 1 unter 3 ist.

3

Huhu,

also zunächst zum Beschäftigungsverbot. Das braucht dein FA nicht auszustellen, da du ja eh nicht arbeiten gehst und damit auch nicht gefährdet bist.
Die Elternzeit hat zude auch nichts mit dem Elterngeld zu tun. Du solltest deine jetztige Elternzeit aber zum neuen Mutterschutz kündigen, damit du den AG-Anteil für das Mutterschutzgeld für Kind 2 bekommst.

Nun zum Elterngeld:
als Berechnungsgrundlage werden die 12 Monate vor Mutterschutz heran gezogen. Da du ElterngeldPlus hattest, werden die ersten 14 Lebensmonate deines ersten Kindes ausgeklammert (15.8.2019 - 15.10.2020). Die Monate in denen du im Mutterschutz bist, bzw. beim ersten Kind warst, werden ebenfalls ausgeklammert (Kind 1 4.7.2019-15.8.2019, Kind 2 ab 20.4.2021).
Es berechnet sich also aus den Monaten November 2020 bis einschließlich März 2021 mit 0€ Einkommen + den Monaten Dezember 2018 bis einschließlich Juni 2019 mit deinem alten Einkommen.
Dazu bekommst du noch 10% Kinderbonus solange Kind 1 noch unter drei Jahre alt ist.
Wie viel du genau bekommst, kannst du in einem Onlinerechner ausrechnen wenn du dein Einkommen der oben genannten Monate eingibst.

Lg

4

Erstmal: Berufsverbot kann nur ein Richtet aussprechen.

Selbst ein Beschäftigungsverbot kann in deinem Fall nicht erteilt werden, da du ja garnicht arbeitest.

Deine laufende Elternzeit solltest du zum Beginn des Mutterschutzes vorzeitig beenden, so bekommt du wieder den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Das Elterngeld errechnet sich natürlich wie immer aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz. Beim Elterngeld Plus werden nur 14 Monate Elterngeld ausgeklammert, das heißt alle Monate ab 15. bis neuem Mutterschutz sind 0-Monate (wenn du nicht arbeiten gehst) und um auf die 12 Monate zu kommen werden noch die fehlenden von vor dem ersten Kind hinzugenommen.