Erfahrungen mit Firmenwagen während der Elternzeit in Kombination mit 450€ Job?

Hi zusammen,

leider konnte ich nichts konkretes darüber finden, deshalb frage ich hier mal nach:
Habe eigentlich zwei Fragen:

1.) Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann man bis zu 450€ zusätzlich zu dem Elterngeld etwas dazu verdienen? Ich würde zwei Jahre Elternzeit beantragen, mit Elterngeld Plus und läge dann beim Höchstsatz von 900€, wenn ich richtig gesehen habe.

2.) Wie sieht es mit der Übernahme des Firmenwagens während der Elternzeit aus? Kann das irgendwelche Auswirkungen auf das Elterngeld haben? Oder wird lediglich nur auf der Abrechnung die 1% Regelung berücksichtigt? (Das km-Geld würde dann wegfallen, oder?)

Ich kenne mich überhaupt nicht mit der Materie aus und bin das erste Mal schwanger.
Es wäre super, wenn ich hier einige Ratschläge und Tipps von euch bekommen könnte.

Ich danke euch schon einmal im Voraus.

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Also meistens muss man Firmenwagen abgeben. Ist Gehaltsbestandteil, Du kriegst in der EZ aber kein Gehalt mehr!
Und die 1% Versteuerung deckt ja die private Nutzung ab, während der EZ hast Du ja aber keine berufliche Nutzung in der Zeit..

Les mal Deinen Firmenwagen- Nutzungsvertrag, da steht mit Sicherheit was zum Thema EZ drin.
Wie es ist, wenn Du während der EZ weiter bei Deinem AG arbeitest, ist wahrscheinlich individuell zu klären.

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Hi Simonita,

danke für deine Rückmeldung. Vielleicht habe ich mich bisschen unverständlich ausgedrückt.

Mein Chef würde mir den Firmenwagen weiterhin überlassen. Nur stellt sich mir dann die Frage, ob das für mich sinnvoll ist und ich den Wagen annehmen soll..

Zudem ist momentan Thema, ob ich während der Elternzeit als 450€ Kraft im Unternehmen weiterarbeiten möchte.

Wenn ich aber dadurch (also durch den Firmenwagen + 450€) Einbußen im Elterngeld hatte würde ich beidem ablehnen.

Rein theoretisch wäre es so, dass auf der Abrechnung die 450€ stehen + der Geldwerte Vorteil des PKWs, somit würde das Bruttoentgelt die 450€ übersteigen.

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Ah, das macht Sinn :-)
Schau dir mal den Elterngeldrechner an. Ich glaube, Du könntest auch mehr als 450€ arbeiten, oder?
Auf der anderen Seite: Wenn Du das Auto brauchst könntest Du die paar Stunden auch „nur für das Auto“ arbeiten gehen und dir damit den Kauf/Leasingrate für ein Auto in EZ ersparen.
Also: kommt für mich drauf an wie dringend du das Auto brauchst!

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Es gibt nur sehr wenige AGs, die einem freiwillig den Firmenwagen während der EZ zur Verfügung stellen. Und klar, der muss wenn man arbeitet auch bei 450€ mit 1% versteuert werden. Da arbeitet man also nur noch für das Auto. Oder in der komplett „untätigen“ EZ muss man die monatliche Leasingrate selbst zahlen.
Auf die Berechnung des EG würde sich der Wagen auch negativ auswirken, wenn man ihn behält.

Willst du ihn denn behalten? Dann frag doch erst
mal bei deinem AG ob er das überhaupt machen
würde.

Während des Mutterschutz darfst du ihn natürlich behalten, da entfällt dann auch die Kilometerpauschale.

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Sorry, zu spät gelesen. Ja, bei mir musste der AG explizit ggü. der EG-Stelle versichern, dass der Wagen mit während des EG-Bezugs nicht zur Verfügung steht. Ansonsten wäre er als geldwerter Vorteil mit in die Berechnung eingeflossen und das EG wäre entsprechend geringer ausgefallen. Das wäre es mir auf keinen Fall wert gewesen.

Mit EG Plus und Zuverdienst kenne ich mich nicht aus.

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Der Firmenwagen hat Auswirkungen auf die Höhe des Elterngelds. Der wird so behandelt, als würdest Du die 1%, mit denen er als geldwerter Vorteil gilt, weiter als Gehalt bekommen.

Firmenwagen + Minijob finde ich ein bißchen tricky - zumindest wenn es ein relativ hochpreisiger Wagen ist. Hat das Auto einen Wert von 40.000€, entspräche der einem geldwerten Vorteil von 400€ / Monat - Du dürfest also nur noch 50€ verdienen um in den Minijob-Sphären zu verweilen.

Es gibt, soweit ich weiss, keine prinzipiellen Grenzen, was man zum Elterngeld dazu verdienen darf, ohne dass es Abzüge gibt. Du solltest diesbezüglich einen Elterngeldrechner bemühen.

Grüsse
BiDi

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Aufpassen: Die "1% Regelung" bedeutet keineswegs, das der Dienstwagen mit 1% des Listenpreises versteuert wird - in keinem einzigen Fall!.

Was der Name nicht aussagt ist, das zusätzlich nochmal 0,03% je Entfernungskilometer zwischen Arbeitsplatz und Heimadresse anfällt.
Bei nur 30km sind das schon 0,9% - also fast das Doppelte ....

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Die Kilometerpauscgale fällt aber weg, wenn man nicht arbeitet. Also im Mutterschutz und der inaktiven Elternzeit.

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Jedes Gehalt, dass du Verdienst wird mit dem Elterngeld verrechnet, genauso wie das Auto als Gehaltsbestandteil gilt. Wenn du Basis-Elterngeld nimmst, hast du einen sehr, sehr kleinen Freibetrag und auch mit einem 450€ Gehalt bereits Abzüge. Bei Elterngeld plus ist der Freibetrag deutlich höher und du bargst mehr hinzu verdienen ohne Abzüge.

Der Firmenwagen wird von der Elterngeldstelle als „Gehalt“ gewertet und je nach Freibetrag hast du nun Abzüge oder auch nicht. Ob für das Auto Kosten anfallen musst du mit dem Arbeitgeber klären.

Ich habe nach dem Mutterschutz bei meinem Arbeitgeber angefangen mit Teilzeit in Elternzeit. Ich arbeite 2h die Woche aus dem Home Office und behalte zusätzlich meinen Firmenwagen. Wohnung-Arbeitsstätte muss ich nicht verstehen, dass nur Home Office. Ich hab durch Elterngeld plus auch keinerlei Abzüge beim Elterngeld. Aber Achtung, dass Finanzamt möchte je nachdem was ich absetzen kann, am Ende des Jahres eine Rückzahlung. Weiterer Vorteil für mich, ich bin über der Grenze von 450€ und über den Arbeitgeber wieder Krankenversichert. Sonst müsste ich in Elternzeit (auch während Elterngeldbezuges) mich selbst versichern bei einer Krankenkasse.