Beschäftigungsverbot Arbeitszeitverringerung/Vertragsänderung

Hallo!
Im Dezember 2019 habe ich einen Festvertrag bei meiner derzeitigen Arbeitsstelle bekommen. In diesem Vertrag wurde ein fester Stundenkontingent von 29,5 Stunden ab dem 01.08.2020 festgelegt. Ich hatte bis zum 31.07.2020 noch einen Arbeitsvertrag mit 33,5 Stunden.
Im Juni bin ich dann schwanger geworden, was ich meinem Arbeitgeber nach einem Termin beim Frauenarzt am 04.07.2020 mitteilte. Ich wurde vom Betriebsarzt direkt ins generelle Beschäftigungsverbot geschickt.

Mein Arbeitgeber zahlte mir nun trotz des Beschäftigungsverbots, ab dem 01.08 das Gehalt nach dem Festvertrag. Meine Frage ist nun, darf mein Arbeitgeber das ? Denn die Gesetzeslage scheint eindeutig zu sein, da ja das Durchschnittliche Einkommen vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet und gezahlt werden soll. Mein Arbeitsgeber behaart aber darauf, dass ich nur nach den 29,5 Stunden im BV bezahlt werde. Der Personalrat ist diesbezüglich auch überfragt und ich muss wohl zum Rechtsanwalt, habe trotzdem die Hoffnung das jemand von euch in einer ähnlichen Situation war und mir davon berichten kann.


Lieben Dank!

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"Denn die Gesetzeslage scheint eindeutig zu sein, da ja das Durchschnittliche Einkommen vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet und gezahlt werden soll."

Ich denke damit beziehst du dich auf MuschG Paragraph 18? Dann musst du aber den Gesetzestext schon zu Ende lesen, kurz drunter steht bei 21:
4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar1.

für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,

ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird."

Genau das ist hier nämlich der Fall.

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Danke für deine umfassende Antwort!
Mir ist dieses Behördendeutsch leider tatsächlich zu hoch. Die Gesetzestexte die du zitiert hast, habe ich auch gelesen. Aber was genau bedeutet das? Soll dann der Durchschnitt von Juni (33,5St), Juli (33,5St) und August (29,5St) berechnet werden ?
Ist der Verdienst vorher nun einfach egal und somit ist auch diese Durchschnittsberechnung egal?

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Ja, ist egal.

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Das ist korrekt so, sonst wärst du ja bessergestellt.
Die Berechnung nach dem Durchschnitt gilt wenn es um Zuschläge für Nachtarbeit geht oder generell unstete Bezüge

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Bevor die Änderung wirksam wurde bist du bereits ins BV gegangen - also steht dir doch nicht das neue Gehalt zu, wie kommst du darauf? 😉

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Das hast du falsch verstanden, wäre ja froh wenn ich mein altes Gehalt weiterhin bekommen würde. 33,5 Stunden ist ja mehr als 29,5 Stunden. 😅 Ich bin davon ausgegangen das die Vertragsänderung hinfällig ist und der Durchschnitt von vor 13. Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet wird. Ich wurde ja jetzt erst im August nach dem Festvertrag bezahlt.

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Ah, hab gedacht du wechselst andersherum

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