Hallo!
Im Dezember 2019 habe ich einen Festvertrag bei meiner derzeitigen Arbeitsstelle bekommen. In diesem Vertrag wurde ein fester Stundenkontingent von 29,5 Stunden ab dem 01.08.2020 festgelegt. Ich hatte bis zum 31.07.2020 noch einen Arbeitsvertrag mit 33,5 Stunden.
Im Juni bin ich dann schwanger geworden, was ich meinem Arbeitgeber nach einem Termin beim Frauenarzt am 04.07.2020 mitteilte. Ich wurde vom Betriebsarzt direkt ins generelle Beschäftigungsverbot geschickt.
Mein Arbeitgeber zahlte mir nun trotz des Beschäftigungsverbots, ab dem 01.08 das Gehalt nach dem Festvertrag. Meine Frage ist nun, darf mein Arbeitgeber das ? Denn die Gesetzeslage scheint eindeutig zu sein, da ja das Durchschnittliche Einkommen vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet und gezahlt werden soll. Mein Arbeitsgeber behaart aber darauf, dass ich nur nach den 29,5 Stunden im BV bezahlt werde. Der Personalrat ist diesbezüglich auch überfragt und ich muss wohl zum Rechtsanwalt, habe trotzdem die Hoffnung das jemand von euch in einer ähnlichen Situation war und mir davon berichten kann.
Lieben Dank!
Beschäftigungsverbot Arbeitszeitverringerung/Vertragsänderung
Das ist korrekt so, sonst wärst du ja bessergestellt.
Die Berechnung nach dem Durchschnitt gilt wenn es um Zuschläge für Nachtarbeit geht oder generell unstete Bezüge
Bevor die Änderung wirksam wurde bist du bereits ins BV gegangen - also steht dir doch nicht das neue Gehalt zu, wie kommst du darauf? 😉
Das hast du falsch verstanden, wäre ja froh wenn ich mein altes Gehalt weiterhin bekommen würde. 33,5 Stunden ist ja mehr als 29,5 Stunden. 😅 Ich bin davon ausgegangen das die Vertragsänderung hinfällig ist und der Durchschnitt von vor 13. Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet wird. Ich wurde ja jetzt erst im August nach dem Festvertrag bezahlt.
Ah, hab gedacht du wechselst andersherum