Hallo,
Ich brauche mal euer SchwarmWISSEN ;) , denn ich weiß nicht wirklich wen ich da fragen soll.
Mein Sohn kam am 5.11.19 auf die Welt. Der errechnete Termin war 12.11., also genau eine Woche früher kam er.
Die KK zahlt dann ja ab 8 Wochen nach errechneten Termin Mutterschutzgeld. Mein AG geht aber vom tatsächlichen Termin aus wegen Urlaubsanspruch. Hier endet mein Mutterschutz also genau am 31.12. - laut KK endet er am 7.01.2020, folglich hätte ich für Januar Urlaubsanspruch (fange im jetzt wieder arbeiten an).
Wie ist es denn nun richtig? Habe ich Anspruch auf Urlaub für Januar oder nicht?
Mutterschaft und Urlaubsanspruch
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Die Woche, die Dir vor der Geburt fehlt, weil das Kind eine Woche vor Termin kam, wird dem nachgeburtlichen Mutterschutz zugerechnet. Demnach hast Du noch Anspruch auf den Urlaub für Januar.
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der meinung bin ich auch, aber hast du irgendwelche Belege dafür? denn mein AG sagt es bezieht sich dann nur auf das geld aber nicht den Uraubsanspruch..
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§3 MuschG