ALG2 beantragen, wenn einer Geld verdient

Hallo!

Mein Mann wartet aus gesundheitlichen Gründen auf eine Umschulung, er wurde schon begutachtet und im Abschlussgespräch klang man positiv.

Sein ALG1 läuft jetzt bald aus, wir fragen uns jetzt, ob er ALG2 beantragen sollte/muss, wenn ich dabei 1.700 netto verdiene. Wir würden wohl hart sparen müssen, könnten aber über die Runden kommen.

Oder hat er eh keinen Anspruch und wir beantragen besser Wohngeld oder so?

Viele Grüße
S.

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Wieviel Personen seid ihr?

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Nur wir beide.

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Wieviel Personen? Wieviel Miete zahlt ihr, ohne Heizkosten?

Wohngeld kannst du hier ausrechnen.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html

Ggf. besteht auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag.

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Zwei Erwachsene. Sieht nicht aus als würden wir Wohngeld bekommen.

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Dann bekommt ihr wahrscheinlich auch kein ALG2 außer ihr hättet sehr hohe Mietkosten von mind. 700€ warm (grob im Kopf zusammengerechnet, 2xRegelsatz für Partner+Freibetrag von deinem Lohn)

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Hallo

Nein, da werdet ihr nichts bekommen. 1700 Euro für 2 Personen muss ausreichen.
Alg II Satz pro Person wären 389 plus angemesse Miete und Nk( ohne Strom)
Da liegt ihr weit drüber.

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Danke!
Ja ich denke auch dass wir über die Runden kommen, nicht unbedingt dicke, aber wird schon gehen. Zumindest vorübergehend.

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Wenn die Umschulung über die Arbeitsagentur läuft, müsste er eigentlich weiterhin Alg I bekommen (das verlängert sich entsprechend).
Also unbedingt noch mal berate lassen und gegebenenfalls Druck machen.
Auch bei einer Umschulung im Alg II-Bezug müsste es eine Regelung geben ... Problem ist nämlich, dass die Umschulung über das JobCenter nicht gefördert werden würde, wenn er NICHT im Alg II-Bezug steht.
Wie gesagt ... die Arbeitsagentur ist Euer dringlichster Ansprechpartner.

Ansonsten könnt Ihr hier Euren eventuellen Anspruch ausrechnen.
https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

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Hallo!

Die Umschulung soll über die Rentenversicherung laufen, er kann gesundheitlich nicht mehr in den alten Beruf zurück, die Frage wäre also eher Erwerbsunfähigkeitsrente oder Umschulung. Leider darf er da in der Wartezeit auch nicht arbeiten, weil sonst wäre er ja wieder erwerbstätig.

Für einen ALG2-Anspruch haben wir zu viel, wir sind auch nicht unglücklich, wenn wir uns das sparen können. Ich war nur auch nicht sicher, ob man den Antrag nicht trotzdem stellen muss.

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Nein.Müssen tut ihr das nicht. Ihr würdet mit dem Einkommen auch nichts bekommen, da ihr über dem Satz liegt.

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Hallo! Bei 1.700€ netto habt Ihr defintiv keinen Anspruch auf SGB II. Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, musst du für deinen Freund mitaufkommen.

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Wenn die Umschulung über die RV läuft erhält er Übergangsgeld von der RV. Fragt doch dort mal nach wie die Vergütung geregelt ist während der Maßnahme, dann erklärt man euch das.