Hallo zusammen,
ich sitze grade vor der Verlängerung meiner Elternzeit und habe noch paar Fragen .Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mein erstes Kind wurde am 02.01.17 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Dann aber nochmal um 1 Jahr verlängert. Ich wurde wieder schwanger. Also habe ich die Elternzeit vorzeitig beendet und bin (ohne arbeiten zu gehen) wieder in Mutterschutz und habe Mutterschutzgeld erhalten. Mein zweites Kind wurde am 21.12.2018 geboren. Ich habe dort seine zwei Jahre Elternzeit beantragt. Somit habe ich ja noch 12 Monate von meinem ersten Kind. Normalerweise wollte ich Ende diesen Jahres wieder arbeiten gehen. Wir haben aber keinen Betreeungsplatz erhalten. Also muss ich meine Elternzeit verlängern. Ich habe ja noch die 12 Monate vom 1. Kind und 12 Monate vom zweiten. Ich wollte ungern die 12 Monate vom 1 Kind verschenken und daher erstmal probieren ob der AG zustimmt, wenn ich die Elternzeit um diese eben verlänger. Nun meine Fragen:
1. Ist das so rein rechtlich möglich?
2. Wenn der Arbeitgeber ablehnt, kann ich doch trotzdem noch die 12 Monate Elternzeit von meinem Sohn beantragen oder?
3. Wenn der AG zustimmt. Bis wann kann ich dann noch die 12 Monate vom 2 Kind verwenden?
4. Muss ich dann im Brief das Geburtsdatum meiner Tochter nehmen? Also Verlängerung bis zum 02.01.2022? Oder bis zum 21.12.2021?
6. Und was ist denn dann mit dem Zeitraum zwischen dem 21.12.2020 bis 02.01.2021? Da würden ja paar Tage fehlen? Müsste ich da wieder arbeiten oder Urlaub nehmen?
5. Könntet Ihr mal den Brief prüfen?
Sehr geehrte .....,
hiermit melde ich die Verlängerung meiner Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, an. Zur Verlängerung der Elternzeit hat mich eine fehlende Betreuungsmöglichkeit veranlasst.
Meine bereits genommen Elternzeit, welche am 20.12.2020 endet, möchte ich bis zum 20.12.2021 verlängern. Hierfür beantrage ich das verbleibende Jahr Elternzeit, welches noch von meinem Kind .... zur Verfügung steht.
Ich bitte sehr höflich um eine kurze schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Anmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Elternzeit vom ersten Kind beim zweiten Kind beantragen
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So ganz verstehe ich deinen Beitrag nicht.
Warum hast du überhaupt die Elternzeit deines ersten Kindes verlängert, wenn doch dein 2. innerhalb dieser eh geboren wurde?Oder hast du dich mit den Daten verschrieben?
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Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht
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Ich habe die Elternzeit damals verlängert, weil wir für erste Kind auch keinen Kita-Platz hatten. Also musste ich ebenfalls verlängern. Hätte ich zum Zeitpunkt der Verlängerung, gewusst das ich schwanger werde oder sogar das zweite Kind in der Elternzeit kommt, hätte ich das natürlich nicht gemacht. Schwanger geworden bin ich aber erst danach 😉
Ich möchte einfach wissen ob ich dieses Jahr noch beantragen kann/darf?