Guten Abend,
vielleicht kennt sich jemand von euch aus?
Es ist so, mein Kind wird wahrscheinlich morgen nicht den Kindergarten besuchen können, aufgrund einer Erkältung. Heißt, ich muss zum Kinderarzt und mir einen Kindkrankenschein ausstellen lassen.
Ich hätte Spätschicht nächste Woche und die Chefin wird nachfragen, ob ich denn nicht Abends die paar Stunden arbeiten kommen könnte wenn mein Mann von der Arbeit kommt. Die Stunden belaufen sich auf 3 Stunden pro Tag (von 17 bis 20 Uhr)
Nun, ich bekomme den Ausfall ja Prozentual von der Krankenkasse bezahlt und was passiert mit den 3 Stunden die ich pro Tag kommen würde? Müssen die mir trotzdem voll bezahlt werden, gelten die als Überstunden oder bleibe ich auf die Stunden sitzen?
Ich hoffe es ist etwas verständlich?
Danke fürs helfen ;)
Kindkrankenschein und trotzdem für ein paar Stunden arbeiten?
Hallo.
Keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht.
Aber, sofern du abends noch arbeiten gehst, würde ich das vorher mit dem AG abklären, dass die Stunden aufs Überstundenkonto gehen.
Wäre ja Blödsinn, wenn du dem AG diese Stunden "schenken" solltest/würdest.
Genau das ist es eben was ich nicht möchte, die Stunden verschenken. Es war schonmal so, dass ich 4 Stunden arbeiten war und dann rief der Kindergarten an ich solle mein Kind abholen.
Ich hatte die Wahl. Entweder Krankenschein und die 4 Stunden sind verdchenkt. Oder kein Krankenschein und die restlichen Stunden nachholen. Habe dann natürlich einen Schein gebracht da ich nicht wüsste, wie ich die Stunden nachholen sollte.
Verstehe. Ein Grund mehr, das sofort beim Anruf der Chefin abzuklären. Wenn sie damit nicht einverstanden ist, bleibst du halt den kompletten Tag zuhause.
Auf der Rückseite des Kind-Krankenscheins ist ein Feld, wo man eintragen kann ob und für wie lange Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. (Diese Rückseite kannst Du googeln, falls Du sie nicht mehr vor Augen hast).
Gute Besserung!
Gruß murmel2006
Naja die Frage ist halt, ob du ein Studentenkonto hast. Also wenn du die drei Stunden arbeiten gehst, machst du dann Minusstunden? Hast du vielleicht Überstunden die du so abbauen würdest? Dann würde ich keinen Kind-krank Schein holen.
Wenn das nicht so ist: ablehnen! Deine Chefin kann dich fragen, aber nicht verpflichten!
Es kommt darauf an was dein AG meldet.
Man kann anteilig gearbeitete Stunden bei einer Krankmeldung mit angeben, dann wird alles stundengenau berechnet.
Das solltest du wegen dem Krankengeld dann nochmal nachfragen und dann auch auf deiner Gehaltsabrechnung nachrechnen.
Außer du bekommst vom Arbeitgeber Krankengeldzuschuss, dann kommt es für dich ja auf 0 raus. Ist aber dann von Seiten des AG streng genommen Sozialversicherungsbetrug.
Also am besten einfach so melden wie ihr es dann macht und nichts unter der Hand mit Überstunden oder sonstiges verrechnen, wie gesagt, stundenweise Berechnung ist möglich.
Ich würde mit meinen AG sprechen, ob ein Kindkrankschein überhaupt notwendig ist.
Ab wann übernimmt denn jemand anderes die Betreuung?
Vielleicht kannst du eine halbe Schicht arbeiten und damit eben zur Not in Minusstunden gehen?
Dann hast du keine Entgelteinbußen und noch Kindkranktage, die nicht weg sind.
Hallo,
wieviel würdest Du denn an einem normalen Tag arbeiten?
Wenn die Chefin dich sehen will, muss sie halt auf den Kindkrank-Schein verzichten.
Dann kannst Du arbeiten, es gibt keine juristischen Probleme (auch mit deiner Versicherung, falls Du dir blöderweise an genau DEM Tag den Fuß brichst) und Du bekommst 3 Stunden aufgeschrieben.
Wenn dann an dem Tag Stunden fehlen, muss man das halt mit den nächsten Überstunden verrechnen. Klingt ja so, als würden Überstunden auch schon mal anfallen...
LG!
Das macht keinen Sinn.
Du hast einen Krankenschein für die Betreuung des kranken Kindes erhalten um dich während Deiner eigentlichen Arbeitszeit ums Kind kümmern zu können.
Wenn Du allerdings für 3 Stunden Abends arbeiten gehst und das Kind in der zeit anderweitig betreut werden kann, benötigst Du keinen Schein.
Wenn Du einen Schein benutzt und arbeiten gehst, wäre das Versicherungsbetrug.
Natürlich kann sie anteilig arbeiten, sie gibt dann natürlich nur den tatsächlich Verdienstausfall bei der Krankenkasse an! Wenn das Kind anderweitig betreut werden kann, steht ihr für die Zeit kein Kinderkrankengeld von der Krankenkasse zu.