Ich hätte da mal eine Frage und hoffe sehr das irgendjemand mir die beantworten könnte.
Am 11.8.bin ich auf einer neuen Arbeitsstelle angefangen. Bei der Einstellung wurde mir ein Bruttoeinkommen genannt welches für mich in Ordnung war. Bei meiner Abrechnung steht nun aber ein ganz anderes Bruttoeinkommen. Auf meine Frage dazu wurde mir gesagt das das eine das arbeitgeberbrutto wäre und das andere das auszahlungsbrutto. Nun habe ich natürlich viel weniger Netto. Hätte der Arbeitgeber mir nicht bei der Einstellung das sagen müssen? Ich bin ja unter ganz anderen Voraussetzungen angefangen.
Vielen Dank im voraus für alle Antworten
Arbeitgeberbrutto
Ich bin Finanzbuchhalterin und habe so etwas noch nie gehört! Kenne die Begriffe auch gar nicht. Was steht denn in deinem Vertrag? Meint der mit Arbeitgeberbrutto den Bruttolohn+AG-Anteil Sozialversicherung oder was?
Auszahlungsbrutto auch noch nie gehört. Ei Ei Ei
Mit Arbeitgeberbrutto ist der Lohn inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und BG-Beiträge gemeint.
Und an die TE: Hier mal ein Beitrag zu genau Deinem Thema aus dem Jura-Forum:
https://www.juraforum.de/forum/t/arbeitgeberbrutto-im-arbeitsvertrag.313083/
LG
Interessant. Noch nie gehört, dass das Vertragsgrundlage für ein Gehalt ist.
Hallo!
Ob es zulässig ist, das Gehalt als "Arbeitgeberbrutto" anzugeben, weiß ich offen gestanden nicht, aber zumindest ist das sehr ungewöhnlich so. Wenn ich Leute einstelle, sage ich ihnen, was auf dem Lohnzettel steht, nicht das, was mich der Arbeitnehmer kostet - das interessiert den ohnehin nicht. Und das ist immerhin ein Unterschied von 20-25%. Wenn Dein Arbeitgeber Dir z.B. einen Lohn von 2000€ genannt hat, wäre läge der eigentliche Bruttolohn lediglich 1620€. Netto macht das einen Unterschied von fast 300€! Was steht denn in Deinem Vertrag? Wenn da nicht steht, ob das Brutto- oder Nettogehalt angegeben ist, handelt es sich üblicherweise um den Bruttobetrag, von dem noch Steuern und Arbeitnehmeranteile abgezogen werden. die Arbeitgeberanteile trägt - wie der Name schon sagt - der Arbeitgeber!
LG
So ist es auch richtig.und ich glaube da versucht jemand die TE über den Tisch zu ziehen.
Ich bin mit dem Bruttogehalt 1200 Euro eingestellt worden,mache nur 4 std. in einer Kita.
Nach 2 Wochen wurde mir gesagt ich möchte doch bitte meinen Arbeitsvertrag nochmals mitbringen da dort ein fehler in der Eingruppierung wäre.Ich habe mir nichts dabei gedacht und ihn mitgebracht.Ein paar tage bekam ich ihn wieder und er wurde handschriftlich von E02 auf E01 geändert.Auch da habe ich mir noch nichts gedacht aber als ich meine erst Abrechnung bekam hat mich der Schlag getroffen den es waren Netto knapp 150Euro weniger als ich mir vorher ausgerechnet hatte.Auf meine Frage dahin bekam ich die Antwort das die 12ooEuro brutto das Arbeitgeberbrutto wären und ich eigentlich nur 989Euro brutto,sprich Auszahlungsbrutto ,hätte.
Was steht denn in deinem Vertrag?
Ich bin sehr erstaunt.
Das Arbeitgeberbrutto wird die SV Anteile, die der AG zu zahlen hat beinhalten, aber das ist kein Bestandteil des Arbeitsvertrages. Das ist schlichtweg nicht Arbeitnehmerthema und sicher nicht üblich.
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Auf dieses Brutto kannst als "Auszahlungsbrutto" bestehen.
Vielen Dank für die schnellen Rückantworten.
In meinem Arbeitsvertrag den ich unterschrieben habe steht klar E02 und das wurde mit Kugelschreiber am 13.8.20 einfach überschrieben mit E01. Morgen haben die Mitgliederversammlung und ich bin gespannt was ich am Donnerstag dann von meiner Chefin erfahre.
Fackt ist das die Dame in der Lohnbuchhaltung eine falsche Brutto angabe gemacht hat und als sie ihren Fehler bemerkt hat versucht hat sich irgendwie aus der Affäre zu ziehen indem sie mir einen von Arbeitgeberbrutto und Auszahlungsbrutto erzählt hat. Klar war ich erst verunsichert aber nun weiß ich genau das der Fehler bei ihr lag. Bin gespannt wie es weitergeht.
Viel Erfolg!