Elterngeld-Frage

Hallo zusammen!

Ich hoffe ich kriege hier noch einen Tipp oder eine kleine Erleuchtung, da die Elterngeld-Beratungsstelle in meiner Nähe wegen Corona sämtliche Beratungen eingestellt hat.

Folgende Ausgangssituation: ich habe (auch schon vor der Schwangerschaft) eine 65%-Stelle im öffentlichen Dienst (ergo knapp 26h-Wochenarbeitszeit). Ich möchte/muss nach acht Monaten Elternzeit wieder arbeiten gehen. Ich würde für die Zeit also ganz normal Basiselterngeld beantragen. Der Papa nimmt keine EZ.

Meine Frage: ist es möglich bzw. habe ich es korrekt verstanden, dass ich trotz Wiedereinstieg in den Job und meinem normalen Gehalt vom 9. bis zum vollendeten 12. Monat auch noch weiter Basiselterngeld beziehen kann, da meine wöchentlichen Arbeitszeit unter 30h liegt? Ich bekäme für die Monate 9-12 dann natürlich „nur“ einen reduzierten Betrag Elterngeld.

Ich freu mich über Aufklärung, ob ich da was total falsch verstanden habe. Laut Online-Elterngeldplaner würde das wohl so funktionieren, aber es erscheint mir seltsam, trotz des normalen Gehalts überhaupt einen Anspruch zu haben. Und wie gibt man das dann beim Antrag an? Reiche ich erstmal volle 12 Monate Elternzeit ein oder nur die 8, die ich wirklich der Arbeit fernbleiben will?

Danke für eure Hilfe!

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Ich hoff ich hab dich richtig verstanden und gib das jetzt nicht falsch wieder😅

Du kannst für die Monate, wo du unter 30 Stunden pro Woche arbeitest, EltergeldPlus beantragen - das wären dann 50% des Elterngeldes.
Wenn ich das richtig verstanden habe sind das 4 Monate bei dir. Durch das EG-Plus werden aus den 4 Monaten BasisElterngeld dann 8 Monate ElterngeldPlus, also sprich kannst du auch für die Monate 13., 14., 15. Und 16. ElterngeldPlus beantragen. Sind dann halt immer nur 50% des Basiselterngeldes.

Du beantragst das dann so, dass du für die Lebensmonate 1.-8. Basiselterngeld ankreuzt.
Die übrigen 4 Monate kannst du aufteilen in 8 ElterngeldPlus Monate, also 9.-16. Lebensmonat. (Hoffe ich hab da jetzt keinen Denkfehler drin😅)
Bei dem Antrag kannst du auch irgendwo angeben ab wann du wieder wieviele Stunden arbeiten gehen wirst während dem Elterngeld-Bezug. Ob das Finanziell wegen der Steuererklärung etc auswirkungen hat, kann ich dir allerdings nicht verraten, das weiss ich tatsächlich nicht.

Du kannst mal Online bei der L-Bank schauen, da stehen verschiedene Telefonnummern drin, wo man sich telefonisch beraten lassen und Fragen stellen kann (unabhängig vom Wohnort). Die können dir das nochmal genau sagen, wie das in deinem Fall laufen würde.

Ich hoff ich hab das jetzt nicht falsch wiedergegeben 😅 Falls doch dann korrigiert mich bitte😄

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👍 So würde ich es auch machen.

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Ist korrekt so

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Hm, theoretisch bekämst du Elterngeld-Plus, aber das wird ja auf Basis deines Gehalts der letzten 12 Monate berechnet. Bedeutet, wenn du vorher 65% Gehalt von 100% bekommen hast, wirst du jetzt nicht die 65% verdienen (weil du sie ja dann auch ableistest) und zusätzlich noch Geld erhalten.

Bedeutet und das wäre für mich zumindest logisch, dass du die ersten 8 Monate Basiselterngeld (60 o. 65% deines durchschnittlichen Nettogehaltes) bekämst und danach, wenn du wieder einsteigst, deine normalen 65% ohne einen Aufschlag aufgrund der Berechnung.

Grundsätzlich würde ich aber einfach mal alle Dokumente beim Onlineantrag einreichen und schauen was rauskommt. Würde aber nicht damit rechnen, dass da was on top kommt.

Bitte korrigieren, wenn ich einen Denkfehler habe.

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Du hast einen Denkfehler, weil dich die 65% verwirren 😊

Man kann während des Elterngeldes arbeiten, das Gehalt welches man bekommt wird darauf angerechnet. Die Anrechnung beim Elterngeld Plus ist günstiger, somit ratsam. Den Mindestsatz Elterngeld bekommt man aber immer.

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Das mit dem Elterngeld hast du ja super erklärt bekommen: ab dem Zeitpunkt ab dem du arbeitest einfach Elterngeld plus.

Aber zur Elternzeit: da solltest du trotzdem 2 Jahre anmelden beim AG und dan ab dem 8. Monat Teilzeit in Elternzeit. Damit bist du wesentlich flexibler in alle Richtungen.