Beschäftigungsverbot nach Elternzeit /Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Mein Problem besteht aus zwei Problemen...

Ich leg mal los...

Ich bin Erzieherin und bei der Stadt XY beschäftigt. Im Januar 2019 wurde ich, nach laaaaaaaanger KiWu Phase, schwanger und nach langem hin und her bekam ich ein Beschäftigungsvetbot seitens meines Gynäkologen.

Im September 2019 kam der Windelpuper dann mit gesundheitlichen Komplikationen und zu früh auf die Welt. Ich beantragte ein Jahr Elternzeit und beabsichtigte wirklich, nach diesem Jahr für 30 Wochenstunden wieder arbeiten zu gehen.

Ich sah mir eine Kita an wir haben uns gut verstanden und dann kam Corona... Bis zu diesen Zeitpunkt wurde NICHTS schriftliches festgehalten oder vereinbart. Die Fachbereichsleitung legte mir nur nahe, die Elternzeit zu verlängern damit ich nach deren Ablauf Anspruch auf meine Vollzeitstelle habe. Das habe ich NICHT gemacht!

Nun bin ich wirklich ungeplant aber glücklich wieder schwanger geworden und mein Gynäkologe schickte mich sofort ins Beschäftigungsverbot aufgrund der Komplikationen der letzten Schwangerschaft und der daraus resultierenden psychischen Belastung.

Ich hab das Sofort meinen Arbeitgeber gemeldet und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, wurde aber immer wieder von A nach B geschickt.

Nun bin ich seit dem 06.09.2020 nicht mehr in Elternzeit und habe eigentlich gedacht, dass ich durch das Beschäftigungsverbot normales Vollzeit Gehalt beziehe. So wie in der letzten Schwangerschaft auch. Dem ist offenbar nicht so.


Mein Arbeitgeber hat mich wieder auf Elternzeit gesetzt und gesagt, ich würde kein Geld bekommen und selbst wenn ich nicht mehr in Elternzeit wäre, würde mir kein Geld im Beschäftigungsverbot zustehen, da ich keine Arbeitsleistung erbracht habe, nach der Elternzeit.

Kennt sich da zufällig jemand aus?

Das klingt für mich alles so unfair, ich habe ja wirklich nicht gearbeitet und ich will eigentlich auch nicht wie eine Schmarotzerin da stehen. Ich weiß nur nicht wie wir ganz ohne Geld überleben sollen.

1

1. IMMER 2 Jahre Elternzeit anmelden. Du hättest ja trotzdem 30 Stunden die Woche arbeiten gehen können.
2. bist du dir sicher, dass du vom Arzt ein individuelles BV bekommen hast? Oder ist es nur eine Empfehlung an den AG?
3. habt ihr einen Betriebsrat? Einschalten! Falls nicht, wende dich mit dem Problem an eure Aufsichtsbehörde, die werden den AG schon auf den Pott setzen.
4. ab wann gilt dein BV? Also was steht auf dem Wisch vom Frauenarzt konkret drauf?
5. dass du keinen Anspruch auf dein Gehalt hast, nur weil du nach der EZ nicht gearbeitet hast und (anscheinend?) direkt ins BV gekommen bist, ist natürlich Quatsch!
6. dich einfach so „auf Elternzeit“ setzen kann und darf dein AG gar nicht! Du darfst immerhin noch selbst entscheiden, ob und wann du deine verbleibende Elternzeit nimmst. Er hätte dich lediglich wieder zum Vollzeitdienst antreten lassen dürfen.

2

Darf ich fragen wieso man immer 2 Jahre Elternzeit anmelden soll? Hat das irgendwelche Vorteile die mit entgangen sind? Ich bin nämlich auch gerade in Elternzeit aber nur für 1 Jahr.

5

Bei der ersten Anmeldung legst du dich für die ersten zwei Jahre fest. Willst du nach einem Jahr, doch noch verlängern, muss der AG dem zustimmen. Bei gleich zwei Jahren, kannst du es so dran hängen.

weitere Kommentare laden