EZ beantragen oder anmelden ?

Hallo,
meine Frage ist eigentlich eine kleine Kniebohrerei, aber ich befasse mich gerade mit dem Antrag für die EZ.

Hier im Forum wird man ja oft darauf hingewiesen, dass man die EZ anmeldet und nicht beantragt.

Nun habe ich grad direkt im Gesetz geschaut und dort steht überall das Wort „Antrag“.

An die Damen, die das mit der Anmeldung immer schreiben : wo steht denn, dass man die EZ abmeldet.
Gerne den genauen Paragrafen, wie gesagt, ich habe immer nur das Wort Antrag gelesen.

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BEEG Abschnitt 4 Paragraph 15 und 16.
Da steht man muss die Elternzeit verlangen und nicht beantragen das einzige wofür es eine Zustimmung des AG Bedarf ist Teilzeit während der Elternzeit die der AG tatsächlich ablehnen darf. Das ist tatsächlich ein Antrag.
Das wäre dann Paragraph 15 Absatz 4 bis 7.
Elternzeit an sich ist aber tatsächlich
die Anmeldung oder das Verlangen nach der Dieser und so steht das im Paragraph 16 Absatz 1 Satz 1
:))
Liebe Grüße

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Paragraph 15 BEEG. Da steht alles drin.

Du teilst deinem AG die ET mit. Ein Antrag oder Anmeldung ist das eigentlich nicht. Er kann dies ja zunächst nicht ablehnen. Man spricht halt immer von beantragen oder abmelden.

Ich habe damals auch geschrieben, dass ich von x bis y Elternzeit in Anspruch nehmen werde. Fertig.

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AG die EZ mit..

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„ Nun habe ich grad direkt im Gesetz geschaut und dort steht überall das Wort „Antrag“.“

In welches Gesetz hast du geschaut?!