Kann mein Freund dann wieder Arbeitslosengeld beziehen?

Hallo
Mein Freund hat leider durch die Pandemie seinen Job im Mai verloren. Jetzt hat er endlich eine neue Stelle, leider ist diese vorerst nur für ein halbes Jahr befristet. Ich mache mir Gedanken was danach ist, falls er erstmal nichts finden sollte. Kann er wieder Arbeitslosengeld beziehen oder rutscht er ins Hartz4 ?

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Hallo.

Kommt drauf an, wieviel ihm bewilligt wurde und wieviel er davon schon verbraucht hat. Wenn er z. B. für ein Jahr die Bewilligung bekommen hat, dann stehen ihm noch die nicht verbrauchten Monate zu. Und ich glaube auch, dass er nach einem Jahr Arbeit zusätzlich wieder ein halbes Jahr mehr bewilligt kriegen würde.

LG

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"Und ich glaube auch, dass er nach einem Jahr Arbeit zusätzlich wieder ein halbes Jahr mehr bewilligt kriegen würde."

Leider ist dem nicht so. Um weitere Monate bewilligt zu bekommen, muss man mehr als 12 Monate gearbeitet haben. Neuen Anspruch erwirbt man erst, wenn man wieder 24 Monate (innerhalb von 3 Jahren) Versicherungspflichtig gearbeitet hat. Bis dahin hat man nur den Restanspruch. So zumindest die Aussage unserer Arbeitsagentur.

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https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Diese verkürtze Anwartschaft gilt wohl nur dann, wenn man häufig befristet beschäftigt war und das maximal immer 14 Wochen. Habe ich gerade nachgelesen. Udn ich korrigiere meine 24 Monate auf 12 Monate

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Hi,

wenn er nach den 6 Monaten wieder arbeitslos wird, dann hat er nur den Restanspruch aus der ersten Arbeitslosigkeit.

Wenn er zum 31.05.20 seinen Job verloren hat und vollen Anspruch auf ALG1 hatte und zum 01.10.20 neu angefangen hat, verbleiben 8 Monate Restanspruch.

Neuen Anspruch erwirbt er erst, wenn er innerhalb von 3 Jahren wieder 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat. Das ist die Aussage unserer Arbeitsagentur. Es mag vielleicht Ausnahmen geben, aber die müsste man dann im konkreten Fall erfragen.

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https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Hier steht sogar was von 12 Monaten.

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<<<Neuen Anspruch erwirbt er erst, wenn er innerhalb von 3 Jahren wieder 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat. >>>

Ich dachte, ich hätte gelesen, innerhalb von drei Jahren nach 12 Monaten wieder Anspruch. Und dann für ein halbes Jahr.

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