Freiwillige Kündigung mit Abfindung in der Elternzeit Ja oder Nein?

Hallo Zusammen,

mein Fall: seit 7 Festangestellt, seit August 2020 und bis August 2023 in Elternzeit. Ich werde aber nächstes Jahr in jedem Fall Teilzeit (in Elternzeit) arbeiten. Nun geht das Unternehmen den Bach runter und es wurden viele betriebsbedingt gekündigt mit Sozialplan. Es wurde eine Transfergesellschaft mit 1 Jahr Lohnfortzahlung eingeschaltet plus Abfindung, ne tolle Sache. Die Mitarbeiter in Elternzeit sind davon nicht betroffen da ja "unkündbar". Es gibt allerdings ein Freiwilligenprogramm, heißt freiwillig mit Abfindung (Bruttoentgelt x Jahre Zugehörigkeit x 0,55) aus der Firma ausscheiden, aber ohne anschließende Aufnahme in die Transfergesellschaft. Nun meine Fragen:

Lohnt es sich?
Bin in danach sozusagen einfach "nur" arbeitslos und bekomme kein Elterngeld mehr sondern Arbeitslosengeld?
Muss ich mich dann auf Fall bis September 2021 "zu hause" bleiben.
Muss ich mich freiwillig krankenversichern, oder bin ich das über das Arbeitsamt?
Zahle ich dann noch Rentenbeiträge?

Meine Sorge:

Die Firma gibt es in 1-2 Jahren eventuell nicht mehr und es wird keinen weiteren Sozialplan geben und dann auch keine Abfindung und keinen Job nach Beendigung der Elternzeit. Oder sie bieten mir einen miserablen Job an und ich kündige (dann auch ohne Abfindung) selbst.

Ich hoffe es kann mir jemand Antworten auf meine Fragen und Sorgen geben und mir bei einer Entscheidung helfen.

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Ich würde mit das erstmal ganz genau erklären lassen und diese Fragen dann auch an den AG stellen.

Ob es sich lohnt ist wohl auch abhängig davon, wann du die Abfindung bekommen würdest. Was bleibt davon netto übrig? Fällt sie in den EG-Bezug und wird sie da womöglich angerechnet wie Gehalt während des EG-Bezugs? Das wäre zu klären.

Das EG wird sich dadurch nicht verändern (vorausgesetzt die Abfindung wird nicht angerechnet wie Gehalt), den Anspruch darauf hast du ja in der Zeit vor der EZ gesammelt. Du bekommst dann also weiter EG aber kein Arbeitslosengeld. Das bekommst du erst, wenn du den Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst und das Kind in eine Betreuung geht oder anderweitig betreut werden kann. In wie weit beim Arbeitslosengeld eine Abfindung berücksichtigt wird weiß ich nicht.

Ansonsten bist du ab dem Zeitpunkt, der als Vertragsende im Aufhebungsvertrag vereinbart wird natürlich frei woanders anzufangen. Da musst du nicht zu Hause bleiben. Oder wie meintest du das?

Ob du dich krankenversichern musst ist abhängig davon, ob du auch über deinen Mann familienversichert sein könntest.

Rentenbeiträge zahlst du ja in der inaktiven Elternzeit auch nicht. Erziehungszeiten gelten aber als Beitragszeiten. Ich meine dabei wäre es egal, ob du arbeitslos erziehst oder parallel ein inaktives Arbeitsverhältnis in EZ besteht.

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Also ich will in jedem Fall bis September 2021 (ab da Kita Platz) zu Hause bleiben und dann Teilzeit (in Elternzeit) arbeiten. Soweit war der Plan...eine Rückkehr in das alte Unternehmen hatte ich eigentlich nicht geplant. Nun wenn ich kündige bin ich ja nicht mehr in Elternzeit, oder? Also meine einzige Angst ist, dass ich dann nirgends mehr versichert bin u das Arbeitsamt mich erst mal sperrt. Frage ist auch, ob ich das alles der Elterngeldstelle melden muss?! Ich bin grad sooooo unschlüssig was ich tun soll. Einerseits hätte ich gern die Abfindung, andrerseits möglichst lange maximale Sicherheit. Wobei es die ja nicht gibt, denn wer weiß wie lange sich das Unternehmen hält u was dann and Ende passiert...ich evtl garnichts bekomme. Ach Mann, so doof alles.

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Ich würde mich von einem Arbeitsrechtler beraten lassen und vereinbaren, dass der AG diese Kosten übernimmt. Er hat ja ein Interesse daran, dass du das freiwillige Angebot annimmst, vielleicht kommt er dir da also entgegen. Oder hast du eine Rechtsschutzversicherung die Arbeit eisnchließt?

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Also dass der AG die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt, bzw. die Abfindung dementsprechend aufstockt? Ich würde mich ja wahrscheinlich selbst irgendwo krankenversichert, bis ich wieder irgendwo arbeite. Hab leider keine Rechtschutz.

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Hallo,
das Unternehmen, in dem mein Mann arbeitet, bietet sowas alle 2 Jahre an. Du solltest dich informieren, wieviel von dem „tollen Angebot“ überhaupt bei dir ankommt. Das gibt es nämlich keinesfalls „NETTO“. Eine derartige Abfindung dürfte sich in deinem Jahressteuersatz empfindlich bemerkbar machen.
Unterschreibst du das, wirst du Probleme haben, dem Arbeitsamt das zu erklären, falls du keinen neuen Job findest .... und derzeit geht es der Wirtschaft nicht gerade super. Das bedeutet also eine Sperre.
Wenn du verheiratet bist, kannst du in die Familienversicherung, sonst musst du dich nach dem Aufhebungsvertrag selbst versichern.
Du bist rentenversichert über die Kindererziehungszeiten. Die werden dir bei der Kontenklärung anerkannt.

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Danke für die Infos. Wir sind nicht verheiratet...klar muss ich Lohnsteuer auf die Abfindung zahlen, aber sonst ja nichts?! Da ich in Elternzeit quasi keine Einnahmen habe, wird es denk ich nicht so viel ausmachen. Muss ich aber mal meine Steuerberaterin fragen...

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Und ob e sich lohnt würde ich davon abhängig machen, wie wahrscheinlich es ist, dass du schnell einen vergleichbaren und gleich bezahlten Job wieder findest.

Wenn das schnell geht und du direkt was finden kannst zu dem Zeitpunkt zu dem du TZ in EZ wieder einsteigen wolltest, klar, dann kann sich das lohnen, weil du das Sümmchen einfach zusätzlich zu einem Einkommen hast.

Musst du befürchten länger arbeitslos zu sein und das netto verbleibende Sümmchen entspricht aber nur 6 ehem. Nettogehältern, dann würde ich es lieber lassen.

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Guter Denkansatz, Danke!

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Wie kommst du auf 6 Netto?

Sie war 7 Jahre Festangestellt. Es gibt pro Jahr 0,55 x Monatsbrutto. Das sind 3,85 Monatsbrutto zusätzlich. Davon geht dann noch die Steuer runter. Außerdem zahlt sie ab dann mindestens 300€/Monat in die GKV.

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