Kann ich eine Gefährdungsbeurteilung mit Betriebsarzt verlangen?

Hallo,

Ich bin Beraterin in einer Sozialberatungsstelle. Gespräche im Büro und Außendienste gehören zu meiner Tätigkeit.

Nächste Woche werde ich meine Schwangerschaft auf der Arbeit bekannt geben. Bei uns wurden bisher nie Gefährdungsbeurteilungen gemacht. Ich möchte aber in dieser Zeit auf einer bestehen.
Ich hätte auch gern den Betriebsarzt dabei, um zu klären, ob ich mit FFP2-Maske arbeiten kann oder welche Möglichkeiten es gibt.

Ich möchte nicht unbedingt ins BV, auch weil ich befürchte, dass meine Stelle dann neu besetzt wird. Ich werde nach dem Mutterschutz 1-2 Monate EZ nehmen. Danach bleibt mein Mann bei den Kindern.

Ich mag meine Tätigkeit sehr, bin gut darin und genieße dass es sehr familienfreundlich ist. Ich habe wenig Lust bei meiner Rückkehr auf einer schlechteren Stelle zu landen. Ist meiner Kollegin gerade passiert.

Also, Gefährdungsbeurteilung? Mit Betriebsarzt oder wie kann das laufen?

LG
Muriel

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Der Arbeitgeber führt die Gefährdungsbeurteilung durch. Du hast kein Anrecht darauf, dass der Betriebsarzt mit dabei ist.

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11207

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Ansonsten sehe ich persönlich hier keine besonderen Risiken bei Gesprächen im Büro oder im Außendienst.

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Hm, der Arbeitgeber führt die Gefährdungsbeurteilung durch. Ich habe aber kein Einsichtsrecht. Hm. Dann muss ich also im Zweifel die Mitarbeitervertretung bitten, sich die Sache anzusehen, z. B. ob es überhaupt durchgeführt wurde.

Gerade die besseren Masken sind ein Kostenfaktor, den ich ohne Druck wohl nicht durchgesetzt bekomme. Da kommt ja was auf mich zu.

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Doch, natürlich hast Du das Recht, sie einzusehen, der AG muss sie mit Dir zusammen durchgehen.

Ob Dein AG Dir FFP-2-Masken stellen muss, wenn die nötigen Sicherheitsabstände eingehalten werden bzw. es andere Sicherheitsvorkehrungen wie Plexiglasscheiben usw. gibt, kannst Du notfalls auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfragen.

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Hallo, in unserer Gefährdungsbeurteilung zu Corona steht, dass alle Schwangeren dem Betriebsarzt vorgestellt werden müssen und dass ohne dem keine Beschäftigung möglich ist. Gilt für Büroräume mit Publikum. Derzeit reicht die Einschätzung durch den AG nicht mehr aus. Ich weiß aber natürlich nicht, ob ihr eine Gefährdungsbeurteilung zu Corona habt und was da drin steht. Das ist ja individuell zu sehen.
LG

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Wir haben keine zu Corona. Wir haben generell keine, das weiss ich sicher.

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Hi,

du hast ein Recht auf eine Gefährdungsbeurteilung und dass sie mit dir durchgegangen wird.
Aber was soll denn der Betriebsarzt feststellen? Schwangere stellen coronatechnisch keine Risikogruppe dar, du arbeitest nicht mit gefährlichen Stoffen, atmest keinen Staub in erhöhtem Maße ein usw. ... Es ist „nur“ ein Bürojob.

Also: frage doch ganz einfach unbedarft, wann die Gefährdungsbeurteilung mit dir erstellt wird (muss nämlich sofort nach Bekanntgabe passieren, wenn du dort weiterarbeiten sollst).

LG

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Eigentlich müsste zu deiner Stelle bereits eine GB vorhanden sein. Seit 2018 muss diese für jede Stelle vorliegen, auch wenn die Person auf der Stelle nicht Schwanger ist oder werden kann (Männer bspw.)

Die aktualisierte GB muss der AG dann mit dir zusammen nach Bekanntgabe der SS machen.

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Das weiss ich, aber es gibt keine. Wurde schlicht nicht gemacht. Ja, man ist sich der möglichen Strafen bewusst.

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Dann melde es der Aufsichtsbehörde!