Elterngeld/ Elternzeit/ Beschäftigungsverbot/Finanzen/ Erzieherin

Hallo. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe am 5.7.2020 unseren ersten Sohn zur Welt gebraucht. War seit November im Beschäftigungsverbot als Erzieherin, da ich nicht alle Antikörper für bestimmte Krankheiten habe. Elternzeit habe ich bis 1.11.2021 und bekomme Basiseltergeld für 1 Jahr. Jetzt ist für Sommer 2021 das Geschwisterchen geplant bzw wollen wir da ,,üben", wenn alles klappt. Somit würde ich ja nicht mehr arbeiten gehen bzw gar nicht erst anfangen. Würde ich dann wieder ins Beschäftigungsverbot ab 1.11.2021 ? Und wie wäre das mit dem Geld. Bekomme ich dann normales Gehalt in € ( wie auch beim letzten Beschäftigungsverbot). Oder...oder..Vielleicht kennt sich jemand aus? Glg

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Huhu, ja mit Ende der Elternzeit lebt dein vorheriger Vertrag wieder auf. Bist du zu diesem Zeitpunkt wieder schwanger und dein AG schickt dich erneut ins BV bekommst du wieder ganz normal dein Gehalt wie beim ersten Kind auch. LG

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Auch wenn ich theoretisch weniger Stunden arbeiten würde ab 1.11.2021?. Habe vorher Vollzeit gearbeitet und würde dann theoretisch ab 1.11 mit weniger Arbeiten

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Nein, wenn Du dann in Teilzeit wieder einsteigen würdest, um z.b. die Betreuung von Kind 1 gewährleisten zu können, bekämst Du nur das Gehalt für die vereinbarten Stunden. Ich würde dahingehend nicht auf Risiko spielen und auf Teilzeit verzichten, weil Du auf ein erneutes BV Hoffest. Wenn es für Dich blöd kommt, findet Dein AG für Dich eine mutterschutzkonforme Beschäftigung, und dann musst Du Vollzeit leisten und die Betreuung irgendwie sicherstellen.

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