Gehalt im Beschäftigungsverbot

Hallo,

Ich habe eine wichtige Frage die mir keine Ruhe lässt. Kurz zur Situation: Ich war bis Kürzlich in EZ und bin erneut schwanger (in letzten Monat der Elternzeit schwanger geworden). Ich war nur kurz arbeiten, dann ging es mir plötzlich sehr sehr schlecht... Ich war erst krank geschrieben und habe nun ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin ausgestellt bekommen.

Kann mir jemand sagen wie mein Gehalt nun ausfallen wird? Eigentlich sagt man ja der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft, jedoch habe ich da ja Elterngeld erhalten.... 🤷🏻‍♀️ ich bin etwas überfragt und mache mir natürlich große finanzielle Sorgen...

Danke fürs lesen

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Die steht das Entgelt aus Deinem aktuellen Beschäftigungsverhältnis zu.

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Das Beschäftigungsverhältnis ist ja das selbe wie vorher. Nur war ich ja vor Eintritt der Schwangerschaft in EZ, dann etwa eine Woche arbeiten und wurde dann vorerst krank geschrieben. Jetzt bin ich aber im BV.

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Bist Du in Teilzeit (in Elternzeit) oder in Vollzeit wieder eingestiegen?

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„ Eigentlich sagt man ja der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft“

Nö, sagt man nicht.

Gib dein Anliegen mal in die Suchfunktion ein, dann findest du passende Antworten. Oder schau direkt ins entsprechende Gesetz...

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Sorry aber was ist mit dir los ?
Muss man so antworten ?
Dann spar es dir doch und schreibe gar nichts.

An die TE: doch sagt man schon, bei mir wurde es auch so gerechnet.

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Mit mir ist alles in Ordnung, danke der Nachfrage.

Und nein „man“ sagt es eben nicht so.

Wie es richtig ist steht nunmal im Gesetz und genau darauf habe ich hingewiesen, denn dort steht eben nicht nur 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft sondern auch die Ausnahmefälle.
Zudem kommt alle paar Tage/Stunden die gleiche Frage. Da kann man auch auf die Suchfunktion verweisen.

Welches Problem hast du genau mir einer korrekten Antwort?

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