Beschäftigungsverbot trotz lockdown möglich?

Guten Morgen,

vielleicht hat ja jemand von euch das nötige Fachwissen.

Zur Situation:
Ich bin in der 27 ssw und arbeite 2 Abende in der Woche in der Gastronomie.
Arbeitszeit: 18 bis ca 23 Uhr, also nicht Mutterschutz gerecht.
Jetzt wollte ich meinen FA letzt Woche um ein Beschäftigungsverbot bitten, musste dann allerdings leider erfahren, das die Praxis wegen Urlaub erst heute wieder öffnet.
Gestern wurde ja nun auch für die Gastronomie der zweite lockdown verkündet.

Meint ihr, ich habe trotz lockdown die Chance für ein Beschäftigungsverbot?
Meiner Meinung nach, wäre es wohl Betrug an der Krankenkasse.
Ich bin privat krankenversichert, falls das relevant sein sollte.

Ich bin gespannt auf eure Meinungen.


LG Gina

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Liebe Gina, ein BV aufgrund deiner Arbeitszeiten kann Dir nur dein Arbeitgeber ausstellen nicht dein Arzt.
Viele Grüße

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Okay danke

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Guten Morgen. Für ein BV ist dein Chef zuständig und nicht dein FA .
Wurde mit dir denn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ??
Ich meine, du arbeitest ja anscheind schon länger so . Hast du denn nicht vorher mal was gesagt. ??

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Nein, sowas wurde mit mir nicht durchgeführt, hab ich auch noch nie von gehört.
Klar, ich arbeite seit Beginn der Schwangerschaft so, hab es halt bis jetzt geduldet, weil es mir immer gut ging.

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Bist du fest angestellt oder auf 450€ basis?

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Ja, 450€ Basis

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Besprich das doch mit deinem Chef, der ist vielleicht froh für dich eine Lösung zu haben

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Mein Chef braucht keine Lösung für mich, da ich 450€ Jobber bin, somit hab ich ja auf nichts ein Anrecht. Nicht mal Kurzarbeitergeld. Mit BV hätte ich ja meinen Lohn von der Krankenkasse bekommen.

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Versuch es doch mal

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Also, ich denke auch du musst dich an deinen AG wenden. Ob du privat krankenversichert bist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

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Ja, dein AG ist dafür zuständig. An Stelle der KK würde ich mich ja fragen, wieso das jetzt erst kommt, immerhin bist du schon 27. Ssw. Da würde ich aufpassen, dass der AG nicht noch eine auf den Deckel bekommt..,