Sonderzahlung während Beschäftigungsverbot

Hallo alle zusammen 😊

Ich hoffe hier auf Erfahrungen und/oder Fachwissen zu stoßen 🙈

Und zwar hat mein Arbeitgeber allen Angestellten eine Coronabedingte Sonderzahlung für den Bezugszeitraum von März bis Oktober gezahlt.

Ich befinde mich seit Ende Juli im Beschäftigungsverbot und habe diese Zahlung nicht erhalten.
Hinzu kommt, dass es eine allgemeine Gehaltserhöhung für alle gab.. Auch diese habe ich nicht bekommen.

Wie sieht es da rechtlich aus? Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung und die Gehaltserhöhung?

Ich würde mich über Antworten freuen.

Liebe Grüße
Annemarie mit ⭐ fest im Herzen und 💙 im Bauch (20+0)

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Huhu,

also grundsätzlich darfst du nicht benachteiligt werden im BV. Die Gehaltserhöhung hättest du bekommen müssen, sofern alle eine bekommen haben.
Mit der Coronazulage musst du dir die Bedingungen dafür anschauen. Bei meiner Mama (Altenheim) ist festgelegt das nur Jemand bekommt der in einem gewissen Zeitraum an X Tagen auch gearbeitet hat. Sie war 6 Wochen in Kur und damit leider nicht die entsprechende Anzahl an Tagen arbeiten. Daher bekommt sie nichts.
Im öffentlichen Dienst wurde ein Coronabonus vereinbart bei dem man in einem Zeitraum nur angestellt sein musste. Daher bekomme ich den Bonus obwohl ich im BV bin.

Ich hoffe ich könnte dir etwas helfen.

Lg

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Danke für deine Antwort.
Ja alle habe die Gehaltserhöhung bekommen. Dann werde ich mal das Gespräch mit meinem Chef suchen 😏

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Ich hab die Sonderzahlung (Altenheim) trotz BV bekommen. Würde da an deiner Stelle noch mal nachhaken.

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Okay Dankeschön. Das mach ich.

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Also ich habe den corona Bonus diesen Monat bekommen, spätestens im November muss er ausgezahlt werden.

Allerdings hatte ich im März die FG und dadurch krank, da fehlte mir der Monat. War dann April, Mai, Juni arbeiten und ab Juli im BV. Also warst du 3 Monate arbeiten ab März müsstest du es noch bekommen. (ich hatte übrigens extra beim Chef nachgefragt der hat sich speziell für meinen Fall schlau gemacht und konnte mir dadurch im Juli schon Auskunft geben das ich es jetzt erhalte)

Wegen Erhöhung und so weiß ich leider auch nicht

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Also ich war ab dem 18.3 bis zum 28.5 zu Hause weil ich zur Risikogruppe gehöre. (da war ich noch nicht schwanger) aber während dieser Zeit war ich ja nicht krank geschrieben.. Ich habe eine Weiterbildung gemacht und Projekte sowie Entwicklungsberichte geplant und geschrieben.. Ab 29.5 war ich dann wieder arbeiten bis zum 25.6. Dann war ich krank geschrieben und dann ins BV..

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Gehaltserhöhung steht dir 100%ig zu!

Bonuszahlung kann sein, dass du da tatsächlich raus fällst.

Allerdings sollte dir dein AG hier schriftlich die Bedingungen aufzeigen können

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Danke für deine Antwort. Dann werde ich mein Chef mal danach fragen

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Ich wäre von def Zahlung auch betroffen und habe mich an meine Personalsachbearbeiterin gewendet.

Weiß jemand wie sich dass mit dem Weihnachtsgeld verhält? Steht dass einem im BV auch zu?

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Weihnachtsgeld steht dir zu. 2017 bei meiner Tochter hab ichs auch bekommen. Ein Jahr später, während der Elternzeit hab ich auch noch anteiliges Weihnachtsgeld erhalten. Lg.

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Huhu,
Weihnachtsgeld steht dir auch nur unter Umständen zu.
Ist es ein leistungsbezogenes Entgelt? Dann nämlich nicht.
Ist es eine Jahressonderzahlung im Sinne von Treue zum AG? Dann steht es dir in vollem Umfang zu. Auch während der Elternzeit.
Um welche Form es sich handelt sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen.

Lg

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Ich bin seit Mai im BV (Pflegefachkraft) und habe meinen Bonus bekommen, da ich mind. 3 Monate während Corona gearbeitet hab.
Wie das mit Gehaltserhöhungen aussieht weiß ich nicht, allerdings darf dir durch das BV kein finanzieller Nachteil entstehen. Lg.