Wann ist finanziell gesehen der beste Zeitpunkt für Kind Nr. 2?

Guten Morgen!

Lang, lang ist es her, dass ich hier mal wieder eine Frage stelle...
Während meiner Schwangerschaft habe ich hier fast täglich gelesen und auch oft selbst Fragen gestellt und Beiträge kommentiert.

Meine Tochter ist mittlerweile geboren und kam am 21.06.2020 gesund zur Welt. :-)
Aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe 2 Jahre bei meinem AG beantragt und bekomme derzeit Basiselterngeld für 12 Monate. Mein Mann nimmt jetzt ab 21.11. einen Monat Elternzeit und nächstes Jahr ab 21.06. nochmal einen Monat. Ich plane ab Juli 21 wieder in Teilzeit (24 Stunden/Woche)bei meinem AG arbeiten zu gehen.
Ich liebe es Mutter zu sein und würde am liebsten gar nicht mehr arbeiten gehen. Finanziell ist das bei uns aber nicht drin, wir haben ein Haus gekauft und einen Kredit abzuzahlen außerdem möchten wir im Haus noch diverse Umbaupläne umsetzen...

Meine Frage lautet wie folgt: Wann lohnt es sich finanziell gesehen wieder schwanger zu werden und Kind Nr. 2 zu bekommen? Wie sieht es mit dem Elterngeld aus, wenn ich nächstes Jahr wieder schwanger sein sollte? Berechnet es sich dann anhand meiner Teilzeitarbeit in Elternzeit? Oder zählt das Gehalt nicht, weil ich ja eigentlich noch in Elternzeit bin?
Bei Kind Nr. 2 würde ich dann nämlich gerne Elterngeldplus beantragen und 2 Jahre voll Zuhause bleiben.

Habt ihr Tipps für mich?

Danke schonmal im voraus!

1

Huhu, ich bin gerade zum ersten mal schwanger und mache mir darüber auch schon Gedanken ☺️
In deiner Situation wäre es glaube ich am besten schnellstmöglich wieder schwanger zu werden. Du bleibst ja ziemlich genau 12 Monate ganz Zuhause, diese 12 Monate kannst du bei der neuen Elterngeldberechnung ausklammern (unter bestimmten Voraussetzungen gehen wohl auch 14, ich glaube aber nur, wenn nur du in EZ gehst). Danach gehst du wieder arbeiten, zwar in Elternzeit aber das macht keinen Unterschied. Wenn du erneut schwanger bist und in Mutterschutz gehst, werden zuerst die Monate mit Teilzeit-Einkommen genommen und wenn das noch keine 12 sind, werden Monate von vor der ersten Elternzeit hinzugenommen.
Je früher du schwanger bist, desto mehr Vollzeit-Anrechnung also.

Und wenn du dann erneut schwanger bist und der Mutterschutz beginnt, bevor die eigentliche Elternzeit endet, solltest (musst?) Du deinem AG schreiben, dass du die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendest. Auf diese Weise bekommst du dann nochmal den vollen Arbeitgeberzuschuss im neuen Mutterschutz, weil dein eigentlicher alter Vertrag ja noch existiert und nur pausiert ist.

Ich hoffe das war jetzt alles richtig so 😁

2

Um möglichst viel Elterngeld zu bekommen beim zweiten Kind müsste man
entweder 3 Monate nach der Geburt des ersten Kindes schwanger werden (dann erhälst Du so viel Elterngeld wie jetzt),
oder aber Du musst 12 Monate vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes möglichst viel arbeiten.

Für die erste Möglichkeit ist es jetzt schon etwas spät. Das Elterngeld wird etwas geringer ausfallen als jetzt.

Für die zweite Möglichkeit: entweder Du arbeitest in Teilzeit, dann erhälst Du niedrigeres Elterngeld als jetzt oder gar nicht, dann erhälst Du 300€.

Wenn Du noch in Elternzeit bist vom ersten Kind, kannst Du diese Elternzeit beenden, wenn der Mutterschutz des zweiten Kindes beginnt. Dann wird Dein Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind berechnet.

3

Um exakt das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 zu erhalten, dürfen zwischen den beiden Geburten maximal 14 Monate (Basiselterngeld - wie in deinem Fall) bzw. 16 Monate (Elterngeld plus) liegen.

Jeder Monat darüber hinaus wird so in die Berechnung einbezogen, wie du verdient hast. Wenn du also angenommen nach diesen 12 Monaten Basiselterngeld nicht wieder arbeitest, geht jeder weitere Monat mit 0€ ein. Wenn du aber Teilzeit arbeitest, geht dein Teilzeit-Gehalt ein.

Die Alternative ist, in den 12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz Vollzeit zu arbeiten.

4

Exakt das gleiche Elterngeld ist es dann auch nicht, immerhin kommt ja noch der Geschwisterbonus dazu.

5

Das stimmt, aber das habe ich als extra Geld gesehen und nicht als reguläres Elterngeld

weitere Kommentare laden
8

Als kleiner genereller Hinweis zum hier recht allgemein formulierten „Aus Teizeit bekommst du dann ja weniger Elterngeld“: Das hat ja was mit dem Einkommen zu tun. Es soll ja Frauen geben, die auch bei 30 Stunden/Woche so gut verdienen, dass sie an den EG-Höchstsatz kommen. Heißt: Frauen die in Vollzeit so viel verdient haben, dass sie locker in den Höchstsatz gefallen sind haben mitunter keine oder nur marginale Einbußen, wenn sie zwischen den Kindern in TZ arbeiten, weil sie damit immer noch sehr gut verdienen.

Find es immer blöd, wenn per se angenommen wird Frauen würden so wenig verdienen, dass diese Option nicht möglich ist.

9

Richtig. Bei mir ist das z.B. der Fall. Ich arbeite zurzeit 75% in Teilzeit und mein Elterngeld ist sogar höher als beim 1. Kind, weil ich noch den Geschwisterbonus bekomme., beim ersten Mal habe ich 1800 EUR Elterngeld bekomme, nach der Geburt meines Kindes (bin zurzeit schwanger) bekomme ich 1980 EUR Elterngeld.

10

Wie geil!!!
Ich bekomme „nur“ knapp über 1400€ Elterngeld derzeit. Soviel verdiene ich in etwa auch, wenn ich wieder Teilzeit mit 24 Stunden arbeiten gehe.
Sollte ich danach dann schwanger werden, muss ich wohl versuchen mit um die 900€ Elterngeld auszukommen bzw 450€ pro Monat bei Elterngeld Plus...

Oder ich muss vorher noch auf 30 Stunden aufstocken, mal schauen 🤷‍♀️ Dann wäre das Elterngeld etwas mehr...

weitere Kommentare laden
15

Es gibt noch ein Schlupfloch: melde eine Selbstständigkeit an, Kleingewerbe reicht. Hab zufällig deswegen wieder volles Elterngeld bekommen. Die Erklärung warum es funktioniert ist mir jetzt zu lang, aber in einer Minute ergooglebar.

16

Klappt bei einem Altersunterschied der Kinder zwischen 2 und 3 Jahren.

17

Und was für eins?
Muss ich das dann noch in diesem Jahr machen oder im nächsten?
Problem wäre nur, mein AG muss ja zustimmen, oder? 🤷‍♀️

weiteren Kommentar laden