Rentenversicherung bei Kindererziehung - Was muss ich tun?

Hallo zusammen,

wenn ich von der Rentenversicherung bei Kindererziehung (für die ersten 3 Jahre) "profitieren" möchte, was muss ich dann tun? Ich meine, dass wir damals eine Erklärung abgegeben haben, kurz nachdem unser kleiner geboren wurde.
Muss ich nun noch irgendwas machen? Muss das jährlich neu gemeldet oder erklärt werden? Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus.

Gilt diese Regelung auch, wenn ich nach dem ersten Geburtstag unseres Sohnes wieder mit 20 Stunden arbeiten gehe? Wird mir dann weiterhin der Betrag (berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der Versicherten) den der Bund zahlt angerechnet und zusätzlich meine Rentenversicherungsleistung, die ich mit dem 20Stunden-Job leiste?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße und bleibt Gesund #klee

1

Du musst für Anrechnung die Erziehungszeiten anerkennen lassen, im Nachhinein. Dazu kannst du auf deiner Rentenstelle anrufen. Vermutlich wirst du derzeit erstmal einen Termin zur telefonischen Beratung bekommen, wo alles aufgenommen wird. Dann bekommst du etwas zugeschickt, dass du dann unterschrieben an die Zentrale weiter schickst. Die Rentenanrechnungszeiten sind unabhängig davon wann du wieviele arbeitest.

Soweit ich weiß wird der Rentenanspruch aufgestockt bis zu dem Anspruch nach Durchschnittsverdienst und wird nicht oben drauf gerechnet. Von der Rente her sollte es also keinen Unterschied machen, ob du 20h oder garnicht arbeiten gehst. Da lasse ich mich aber gern belehren, falls es doch anders ist.

3

Den Anruf habe ich gerade die Woche getätigt. Bitte googeln; Deutsche Rente V800-Formular

Dort gibts neben dem Formular (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten) auch die Erklärungen dazu!

2

Solange du die Zeiten möchtest, reicht es vollkommen aus, wenn du abwartest, bis du angeschrieben wirst zur Kontenklärung.

Arbeitest du in den ersten drei Jahren bekommst du dein Gehalt als zusätzliche Entgeltpunkte zum Durchschnittsverdienst (ca.3500€)aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (6900€). Sollte sich also lohnen bei 20h wenn du bis 3400€ brutto verdienst.

4

Also ich glaube nicht, dass die Deutsche Rentenversicherung extra anschreibt zur Kontenklärung! Denen ist es egal ob dir die Punkte flöten gehen!

Ich habe da auch ewig gegoogelt und eine ganz gute Anleitung bekommen.

https://tausche-pumps-gegen-schlappen.de/rentenpunkte-fuer-kindererziehungszeiten/

5

Das ist pauschal falsch!