Hallo ihr Lieben,
ich bin mittlerweile in der 29. Woche schwanger mit meinem ersten Kind und freue mich sehr. (Es wird ein Junge ♥)
Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in der 12. SSW ging es in meinem Betrieb (für mich) bergab. Mein Chef, Mitte 40 und kinderlos - hat leider absolut kein Verständnis gezeigt und so mussten sogar Frauenarzt und Gewerbeaufsichtsamt einschreiten. So weit so gut.
Wegen Corona habe ich trotz Bürojob also ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen, da ich sehr viel persönlichen Kundenkontakt habe/hatte und nun ins "Backoffice" versetzt wurde. Mein Platz ist also nach hartem Kampf "Mutterschutzkonform".
Ein neuer/zusätzlicher Kollege wurde direkt eingestellt. Wir sind nur 3 Personen hier. Er und ich teilen uns quasi meinen alten Job bisher.
Mein Chef behandelt mich aber seitdem sehr unfair. Ich habe mir die letzten 8 Jahre hier
nichts zu Schulden kommen lassen, Überstunden? Gern. Arbeit am Wochenende? Gern. Krankheit? Du kannst trotzdem auf mich zählen. (Dumm, ich weiß...) Ich habe es immer gern gemacht.
Er setzt mich extrem unter Druck und möchte, dass ich über den Mutterschutz hinaus arbeite, weil sonst mein Job weg ist. Das kommuniziert er auch ganz klar. Ich weiß, dass ich da im Recht bin.
Mein Plan war, 2 Jahre Elternzeit zu beantragen, auf 1 Jahr auszahlen zu lassen, sodass ich im 2. Jahr wieder arbeiten dürfte. Halte mir diese Option allerdings offen, bzw. möchte es.
Er spricht die ganze Zeit davon, dass man sich auf mich ab sofort nicht mehr verlassen kann und wie enttäuscht er ist. Er wäre gezwungen noch jemanden anderes einzustellen (was ich absolut verstehen kann) aber dann wäre für mich kein Platz mehr. Auch nicht nach der Elternzeit....nach all den Jahren.
Er sagt auch immer dass er ein Sonderrecht hat um mich eher zu kündigen, auch während der Elternzeit. Da wir ein sehr kleiner Betrieb sind gibt es da wohl eine Sonderregelung - die allerdings von der Landesbehörde genehmigt werden müsste. Also meine Kündigung dann.
Meine Frage ist also: Kann mir jemand verraten, wie sich das auf meine Elternzeit auswirkt? Und auf mein Elterngeld? Da ich ja 2 Jahre beantragt habe. Wenn er mich wirklich kündigen sollte während der Elternzeit und diese bewilligt wird?
Ich mache mir aktuell sehr viele Gedanken wie es bezüglich der Arbeit weiter geht und habe Angst.
Zur Info - zur Arbeit komme ich noch ganz normal. Ich lass mir hier nichts zu Schulden kommen.
Danke schon mal an alle, die sich meine Sorgen durchlesen!!!
Hilfe bei Elternzeit / Kleinstbetrieb / Kündigungsschutz
Auf das Elterngeld hat das keine Auswirkung, auf die Elternzeit schon, denn du hast nur Elternzeit wenn du einen AG hast. Die Hürden dich zu kündigen sind recht hoch auch bei einem Kleinbetrieb.
Vielen Dank für die Antwort!
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2019/kuendigung-und-kuendigungsschutz-mutterschutz-elternzeit/01/#was
Prinzipiell hast du Kündigungsschutz und eine Kündigung ist unwirksam.
Es gibt die Möglichkeit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden eine wirksame Kündigung auszusprechen. Das hat aber nichts mit der Firmengrösse zu tun und daran sind starke Gründe gebunden wie z.B. eine Betriebsschliessung, Insolvenz oder ähnliches.
Einfach weil dein Chef deine Stelle ersetzt hat ist kein gültiger Grund der durch eine Aufsichtsbehörde anerkannt wird, das würde dem Gesetzesgrund ja komplett untergraben.
Allerdings bist du insbesondere in Kleinbetrieben nach Rückkehr aus der Elternzeit einfacher betriebsbedingt kündbar da du dann keinen Kündigungsschutz hast.
Du solltest daher schauen das du solange wie möglich Elternzeit nimmst und wenn du z.B. vorhast deine Stunden auf max 30Std/Woche zu reduzieren auch Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten da du dann auch Kündigungsschutz hast.
Auf dein Elterngeld hat eine etwagige Kündigung gar keinen Einfluss.
Deine Elternzeit würde im Falle einer wirksamen genehmigten Kündigung enden da du dann keinen Arbeitgeber mehr hast ansonsten ändert sich da nichts bis auf das deine (gesetzliche) Krankenversicherung nur kostenfrei weiter läuft solange du entweder Elterngeld erhältst oder in Elternzeit bist.
Die Aufsichtsbehörden beraten dich auch zu etwagigen anerkannten Gründen zu Zulässigen Kündigungen lt MuSchuG und BEEG. -> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz--informationen-der-laender/73648?view=DEFAULT
https://www.ihrarbeitsrecht.de/1053/kuendigung-einer-schwangeren-geht-das-ueberhaupt-und-wenn-ja-dann-wie/
Hallo, vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Links!!