Betriebliches Teil-Beschäftigungsverbot?

Hallo,

gibt es sowas?

Mir wurde gestern mitgeteilt, dass ich als Schwangere in der Pandemie nicht mehr persönlich mit Klienten arbeiten darf. Eigentlich müsste ich ins Homeoffice, aber das dürfe man ja nicht anordnen.

Als Sozialpädagogin werde ich also demnächst kaum noch Arbeit haben.

Kann der Arbeitgeber deswegen ein teilweises BV aussprechen? Z. B auf 50% VZ? Ich kenne das nur von einer Kollegin als das der FA ausgesprochen hat.

LG
Muriel

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Wer genau hat dir das denn gesagt?
Dein AG muss dir einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten (dieser kann natürlich auch im Homeoffice sein - wieso sollte man das nicht anordnen dürfen?).
Kann er das nicht, muss er dir ein BV aussprechen. Wenn er nur noch Arbeit für 50% für dich hat, weil die anderen 50% nicht mutterschutzkonform sind, kann er dir auch ein TeilBV aussprechen.

Das ärztliche TeilBV deiner Kollegin hatte medizinische Gründe.

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Mir haben das gestern Bereichsleiter und Dienststellenleiter gesagt. Sie haben die Schwangerschaft beim Träger gemeldet und bekamen von der Rechtsabteilung die Rückmeldung.

Homeoffice darf nicht angeordnet werden, da der Arbeitgeber kein Recht hat über meine Wohnung zu verfügen.

Muriel

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Du kannst natürlich auch zu 50% ins Bv gehen,das kann dein Chef dann anordnen wie er will,solange die Mutterschutzrichtlinien in der Zeit eingehalten werden. Ich arbeite seit august auch nur noch 4 Stunden die Woche außerhalb der Sprechstunde weil ich nicht mehr mit Patienten arbeiten durfte.dein Betrieb bzw der Steuerberater gibt das über ein bestimmtes Formular bei der KK an und erhält dein Gehalt bis auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden von der KK zurück.
Was das mit dem homeoffice angeht,das hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört🙈

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Ok, dann warte ich mal zwei Wochen und spreche das ggf an.
Wegen Homeoffice: Das ist aber klar und man konnte das schon im Frühjahr überall lesen.
Ein Homeoffice muss auch vom Arbeitgeber eingerichtet sein. Mit entsprechend Tisch, Stuhl und Technik. Dazu muss der AG Strom und Telekom bezahlen etc. Ansich ist HO nur möglich, wenn der An zustimmt.

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Das kommt auf die Formulierung an.
Bei uns heißt es mobiles arbeiten und der Arbeitgeber muss nur für die Zugänge sorgen.

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