Kündigung nach Elternzeit

Guten Abend an euch alle😊

Ich bräuchte bitte Hilfe, es geht um Kündigung bzw. Arbeitslosengeld und deren Fristen

Ich bin kurz nach einer Einstellung schwanger geworden und musste mir 3 Jahre Elternzeit nehmen da ich niemanden für mein Kind habe und mein Mann gut verdient.
Mein Kind soll im September 2021 in den Kindergarten kommen und im April soll mein Arbeitsverhältnis wieder beginnen, allerdings möchte ich auf keinen Fall wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen da das Verhältnis schlecht ist.
In meinem Arbeitsvertrag sind 4 Wochen Kündigungsfrist angegeben, aber ich lese wegen des Arbeitsamtes 3 Monate vor erneutem Berufsstart sollte man sich Arbeitslos melden.
Ich verstehs irgendwie nicht ganz.

Wie würdet ihr weitermachen? Jetzt schon sich arbeitslos melden?

Bitte um Hilfe!

Vielen dank!

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Ich meine, dass du es spätestens 3 Monate vor Ende machen musst, damit du nahtlos übergehend Leistungen bekommst. Wenn du dich später Arbeitssuchende/arbeitslos meldest, bekommst du auch erst später Leistungen. Zumindest war’s bei mir damals so.

Ich würde morgen mal bei der zuständigen Behörde anrufen und nachfragen.

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Wenn du kündigen willst steht dir meines wissens erstmal kein Geld zu. Wenn ein Vertrag ausläuft muss man sich 3 Monate vorher melden um nahtlos Geld zu bekommen

Mein Plan: neuen Job suchen.. dann kündigen. Ist ja noch reichlich Zeit

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Stimmt! Die Sperre bei Eigenkündigung habe ich nicht bedacht !

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§ 19 BEEG:
'Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.'

Du musst also schon im Dezember Deinen Job kündigen.

Mit der Arbeitslosmeldung hingegen hast Du Zeit. Da Du ohne Kinderbetreuung nicht vermittelbar bist, würdest Du bis September 2021 keinerlei Leistungen bekommen. Da reicht es also dicke, wenn Du im Juni vorsprichst.

Du musst damit rechnen, dass Dir das Arbeitsamt noch eine Sperre verpasst, weil Du selber gekündigt hast. Fehlende Kinderbetreuung ist zwar ein valider Grund für eine Eigenkündigung. Es könnte aber sein, dass das Arbeitsamt Nachweise von Dir verlangt, dass Du Dich um eine frühere Betreuung bemüht hast. Schliesslich hat Dein Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Denk' auch an die Krankenkasse.

Grüsse
BiDi

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Ich persönlich habe zum Ende der Elternzeit gekündigt und ALG1 nach dem Durchschnittsverdienst erhalten (es wurde ein fiktives Einkommen vor der Elternzeit berechnet, aber frag mich nicht warum!) und ohne Sperre!
Ich habe allerdings VOR der Kündigung mit dem Arbeitsamt gesprochen und mir das ok für die Kündigung geholt und meine Situation geschildert. Bitte notier dir wenn du dort anrufst, mit wem du sprichst und genaues Datum mit Uhrzeit!!

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Kündigungsfrist genau zum Ende der Elternzeit sind 3 Monate.

Zudem bekommst du eh kein ALG I ab April, da du keine Kinderbetreuung hast und ja dementsprechend dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.